Aufgrund des EU-Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie musste die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der roten Gebiete (AVV GeA) auf Bundesebene angepasst werden, was eine Neuausweisung der N-Kulisse über die Landesdüngeverordnung (LDüV) in Schleswig-Holstein nach sich zog.
Die Umsetzung über die LDüV wurde Anfang November im Kabinett des Landes beschlossen und ist mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein am 18. November 2022 in Kraft getreten. Daraus ergibt sich eine Novellierung der N-Kulisse in Schleswig-Holstein, welche nun folgende Änderungen berücksichtigt:
Dies hat eine Ausweitung der N-Kulisse von 5,4% auf etwa 9,5% der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Schleswig-Holstein zur Folge.
Auf Flächen innerhalb der N-Kulisse gelten im Rahmen der Düngung stringentere Regeln als für Flächen außerhalb der N-Kulisse. Einzusehen sind die roten Gebiete über den Feldblockfinder.
Pflichtberatung für Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen in der N-Gebietskulisse
Betriebsinhaber/innen, deren Flächen ganz oder teilweise in der N-Kulisse liegen müssen an einer Pflichtberatung – mindestens alle drei Jahre – teilnehmen. Die Beratung ist gebührenpflichtig und kostet 35 €. Anmeldungen sind online über den Agrarterminkalender möglich.
Weiterführende Informationen stellt das Land in dem FAQ zur Landesdüngeverordnung zur Verfügung.
Die Landesdüngeverordnung Schleswig-Holstein ist am 23.12.2020 mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Damit gelten in der aktuell ausgewiesenen N-Gebietskulisse bestimmte Vorgaben, die über die Regelungen der Bundesdüngeverordnung hinausgehen.
Welche 7 bundeseinheitlichen Maßnahmen gelten zusätzlich ab 01.01.2021 in der ausgewiesenen N-Kulisse?
Welche drei zusätzlichen Maßnahmen sind ab 2021 in der N-Kulisse Schleswig-Holsteins einzuhalten?
Der ausführliche Gesetzestext kann unter folgendem Link abgerufen werden:
Gesetze und Verordnungen Düngung
Wo kann ich einsehen, ob meine Betriebsflächen in der N-Kulisse liegen?
Die Nitrat-Kulisse ist im Feldblockfinder des Digitalen Atlas Nord hinterlegt.
Hinweis:
Auf die Ausweisung sogenannter eutrophierter Gebiete, das sind mit Phosphor hoch bis sehr hoch belastete Gebiete, wird in Schleswig-Holstein gemäß §13 Absatz 5 DüV verzichtet. In der Folge sind bei der Düngung die Gewässerabstände – je nach Hangneigung – nach den bundesrechtlichen Vorgaben der DüV landesweit zu erhöhen.
Weitere Informationen zum Thema Gewässerabstände finden Sie hier: