Beim Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln ist:
Nach § 3 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes handelt es sich bei oberirdischen Gewässern um Gewässer mit ständig oder zeitweilig in Betten fließendem oder stehendem oder aus Quellen wild abfließendem Wasser. Dieser Begriff umfasst grundsätzlich alle fließenden und stehenden oberirdischen Gewässer.
Ergänzend zu diesen Auflagen gilt es, die Vorgaben nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und nach der GAP (GLÖZ 4, gültig ab 01.01.2023) zu berücksichtigen. Nach WHG wird bei landwirtschaftlich genutzten Flächen, die an Gewässer angrenzen und innerhalb von 20 m zur Böschungsoberkante (BOK) eine Hangneigung von > 5 % zum Gewässer aufweisen, ein 5 m breiter, ganzjährig begrünter Streifen zur BOK gefordert. GLÖZ 4 besagt: Es sind 3 m breite Pufferstreifen entlang von Wasserläufen einzuhalten, wo das Aufbringen von Düngemitteln, Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln verboten ist. Es stellt sich die Frage an welchen Gewässern die GLÖZ 4 Regeln umgesetzt werden muss? Dies kann über das Folgende Fließschema nach MLLEV 04.07.2023 abgeleitet werden:
Downloadmöglichkeit PDF: Anlage Fließschema Gewässer GLÖZ 4
Ausnahme: Gewässerreiche Gebiete laut Landesverordnung in Schleswig-Holstein:
Im Feldblockfinder (www.feldblockfinder.schleswig-holstein.de) sind die gewässerreichen Gemeinden einzusehen, siehe Anleitung: Downloadmöglichkeit PDF: Anleitung gewässerreiche Gemeinden. In den gewässerreichen Gemeinden reduziert sich der nach GLÖZ 4 Pufferstreifen einzuhaltende Abstand auf 1 m. Es gilt zu beachten, dass diese Ausnahmeregelung wiederum nicht in der Kulisse der mit Nitrat belasteten Gebieten (N-Kulisse) nach der Landesdüngeverordnung und nicht für die nach Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtigen Gewässer gilt. Hier gilt weiterhin der GLÖZ 4 Pufferstreifen in Höhe von 3 m.
Die nach Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtigen Gewässer sind dem Feldblockfinder (www.feldblockfinder.schleswig-holstein.de) zu entnehmen, siehe Anleitung Downloadmöglichkeit PDF: Anleitung Gewässer nach WRRL.
Die N-Gebietskulisse nach Landesdüngeverordnung Schleswig-Holstein kann hier eingesehen werden: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/feldblockfinder/index.html?lang=de#/