Sie wollen junge Menschen ausbilden? Wir freuen uns über jede/n neue/n Ausbilder/in. Allerdings gibt es ein paar gesetzliche Vorgaben, die erfüllt und nachgewiesen werden müssen.
Sie wollen sich als Ausbildungsbetrieb anerkennen lassen? Lesen Sie, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Sie engagieren sich bereits in der Ausbildung? Bewerben Sie Ihren Ausbildungsbetrieb mit dem Logo der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, damit Ihr Ausbildungsengagement nach außen sichtbar wird.
Sie haben Fragen zur Ausbildung? Informieren Sie sich zum Dualen System.
ACHTUNG: Der Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsbetrieb sollte frühzeitig vor Beginn des nächsten Ausbildungsjahres gestellt werden (spätestens bis zum 30. April). Die Eintragung eines Ausbildungsvertrages kann nur erfolgen, wenn die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen vorliegen und die notwendigen Überprüfungen vorgenommen wurden.