Wir bieten eine fachkundige Beratung an. Folgende Schwerpunkte stehen dabei im Fokus:
Die nächste Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) tritt zum 1.1.2023 in Kraft. Hiermit gehen verschiedene Änderungen im Prämiensystem für Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus einher. Neben einer komplett neuen Systematik der Prämienbereiche (Basis-, Umverteilungs-, Tier- und Junglandwirteprämie, sowie Ökoregelungen) werden zum Jahr 2023 auch die Programme der sogenannten 2. Säule (AUKM) neu aufgestellt.
Um für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb eine Orientierung zu bekommen, hat die Landwirtschaftskammer einen Prämienrechner erstellt, mit dem Landwirte und Berater sich einen Überblick über die geänderte Situation verschaffen können. In den Rechner einbezogen sind die Fördervorgaben der ersten und zweiten Säule auf Landesebene einschl. Ökolandbau und der Programme des Vertragsnaturschutzes. Die Angaben im Prämienrechner sind ohne Gewähr und gelten unter Vorbehalt. Es können Anpassungen der angenommenen Werte erfolgen. Die Benutzung des Programms dient lediglich der Orientierung und erfolgt in eigener Verantwortung des Anwenders. Eine Haftung gegenüber der LKSH ist ausgeschlossen.
Anpassung der Zahlbeträge für das Prämienjahr 2023
Da die Mittel, die in 2023 für die Ökoregelungen eingestellt waren, nicht ausgeschöpft wurden, konnten die verbliebenen Gelder für eine Aufstockung der Zahlbeträge sowohl bei den Ökoregelungen als auch bei der Einkommensgrundstützung, bei der Umverteilung, den Junglandwirten und bei den Tier-/ Weideprämien genutzt werden. Die Zahlbeträge der Ökoregelungen werden in 2023 um 30 % aufgestockt, die anderen Prämien um ca. 10 %.
Die erhöhten Auszahlungen gelten nur für das Prämienjahr 2023 und sind in der aktuellen Version des Prämienrechners V 1.7.6 hinterlegt.
Hier steht der Prämienrechner (Version V 1.7.6) zum kostenlosen Download bereit!