Das Ziel der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist es, einen guten Zustand aller Gewässer (Flüsse, Seen, Übergangsgewässer. Küstengewässer und Grundwasser) in der Europäischen Union herzustellen.
Vor diesem Hintergrund bietet das Land Schleswig-Holstein eine spezifisch auf den Gewässerschutz ausgerichtete Fachberatung für landwirtschaftliche Betriebe, Flächen- und Bodenbewirtschafter in unterschiedlichen Beratungsgebieten im Sinne des Grundwasserschutzes an. Die Landwirtschatskammer Schleswig-Holstein ist im Beratungsgebiet 2 „Schleswigsche Vorgeest und westliches Angelner Hügelland“ beratend tätig. Die Fachberatung zielt auf eine Verringerung der Nährstoffeinträge (insbesondere Nitrat) in das Grundwasser in den gefährdeten Gebieten ab.
Hier geht es zur Gewässerschutzberatung im BG 2
Zusätzlich bietet das Land Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie den Betrieben, Flächen- und Bodenbewirtschtern eine P-Gewässerschutzberatung in den mit Phosphat belasteten Gebieten. Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein betreut das Beratungsgebiet 9 „Füsinger Au und Schwansener See“. Teilnehmen an der kostenlosen Beratung können alle Betriebe mit Flächen innerhalb der Gebietskulisse des Beratungsgebietes.
Hier geht es zur Gewässerschutzberatung im BG 9
Die Gewässerschutzberatung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein wird gefördert durch: