Aktuelles in der Fischerei

Strom im Wasser: Elektrofischereilehrgang bei der Landwirtschaftskammer

Die Kombination aus elektrischen Strom im Wasser ist selten eine gute Idee. Im Falle der Fischerei stellt sich die Situation ein wenig anders dar. Bei richtiger Ausübung zählt diese Form der Fischerei zu den schonendsten Methoden, um Fischen habhaft zu werden. Es wird der Effekt ausgenutzt, dass Fische sich im Gleichstromfeld zum Pluspol bewegen. In Schleswig-Holstein werden unter anderem Meerforellen zur Laichfischgewinnung mit anschließender Vermehrung von Angelvereinen entnommen. 

Ein gewisses Gefahrenpotenzial bietet der Umgang mit elektrischen Strom im nassen Element und darf deshalb nur von speziell geschultem Personal durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck bietet die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein jedes Jahr einen Lehrgang zum Erwerb des Bedienungsscheins für die Elektrofischerei an. In diesem Jahr fand er vom 7. bis 11. Oktober statt. 18 Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellten sich den umfangreichen Lerninhalten. Theoretische Kenntnisse über den Aufbau eines Spannungsfeldes im Wasser, die Wirkung von Strom auf den Fisch, gerätetechnische Grundlagen, Tierschutz, Rechtsgrundlagen, Erste Hilfe bei Stromunfällen, Unfallverhütungsvorschriften und die Betreuung der gefangenen Fische wurden an drei Tagen im Klassenraum der Fischereischule vermittelt. Diese vielfältigen Theorien wurden anschließend an einem ganzen Praxistag am Gewässer untermauert. Dafür übten, die in drei Gruppen aufgeteilten Teilnehmer, in der Natur den Aufbau der Geräte, die Unterweisung von Helfern, die Inbetriebnahme sowie den praktischen Fangeinsatz. 

Schließlich wurde das Erlernte in einer schriftlichen sowie in einer praktischen Prüfung angewendet. Alle Teilnehmer legten ihre Prüfung erfolgreich ab und bekamen im Nachgang den Bedienungsschein ausgehändigt. Dieser ist, aufgrund einer Absprache der Länderfischereireferenten, in ganz Deutschland gültig.

Zur Anwendung der Elektrofischerei muss der Elektrofischer den Bedienungsschein, einen Fischereischein mit gültiger Marke, die Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde, einen Zulassungsschein sowie einen Fischereierlaubnisschein bei sich führen.