Kammer ist für Sachverständigenwesen zuständig

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein ist für die landesweite öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie Betreuung von Sachverständigen für Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischwirtschaft sowie Natur und Umwelt zuständig.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in ihrem Fachgebiet auf besondere Sachkunde hin überprüft worden und haben ihre persönliche Eignung nachgewiesen. Die Anerkennung und Vereidigung erfolgt nach der Sachverständigenordnung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (siehe unten Downdoad).

Die Sachverständigenliste ist nach Fachgebieten gegliedert, sie kann als pdf-Dokument abgerufen werden (siehe unten Downdoad). Sachverständige in anderen Bundesländern können über die Internetseite des Verbandes der Landwirtschaftskammern (VLK) abgerufen werden.
Richtsätze für die Bewertung

Für kleinere und geringfügige Schäden scheint es nicht immer gerechtfertigt, einen Sachverständigen für die Bewertung zu beauftragen. In solchen Fällen kann auf die Richtwerte für die Bewertung (siehe unten Downdoad) zurückgegriffen werden. Diese gelten nur für kleinere Schäden (max. 2.000 m2), bei denen durch den Schadeneintritt keine Aufwandseinsparung zu erwarten ist. Bei einer größeren Schadensfläche müssen die eingesparten Aufwendungen Berücksichtigung finden. Im Zweifelsfall sollte stets ein Sachverständiger zurate gezogen werden.

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