Interne Meldestelle

Die Landwirtschaftskammer hat im Rahmen der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes eine interne Meldestelle eingerichtet. Sie nimmt Meldungen zu Missständen innerhalb der Landwirtschaftskammer, welche § 2 des HinSchG betreffen, entgegen. Die Meldestelle steht sowohl Beschäftigten als auch Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Landwirtschaftskammer in Kontakt stehen, z. B. Geschäftspartner, Lieferanten, Dienstleister. Die Meldungen werden absolut vertraulich behandelt. Sie dient nicht der Anzeige von Verstößen, welche von Dritten (Bürgern, Unternehmen oder Landwirten) begangen werden und gegebenenfalls bußgeldbewährt sind.

So können Sie die interne Meldestelle erreichen:

Funktionspostfach:
Interne-meldestelle@lksh.de

Telefonisch: 
Tanja Bahr
+49 4331 9453-178

Simone Weimann
+49 4331 9453-104

Postalisch:
Interne Meldestelle der LKSH
Grüner Kamp 15-17
24768 Rendsburg

Weitere Meldekanäle:

Neben der o. g. internen Meldestelle können sich hinweisgebende Personen auch an eine externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt wenden.
Diese sind erreichbar unter:

Externer Link Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz

Externer Link Hinweisgeberstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Externer Link Bundeskartellamt