Mit uns im Gleichgewicht gegen psychische Belastungen in der Landwirtschaft

Kennen Sie das eigentlich auch?

Der Alltag überfordert Sie und Sie stoßen an Ihre Grenzen. Soziale Belastungen – Arbeitsunfall, Krankheit, Scheidung, Tod oder Pflegefall – Sie wissen nicht wie es weitergehen kann.
Finanzielle Schwierigkeiten und persönliche Mangelsituationen dominieren. Es werden keine Entscheidungen mehr getroffen.

Ungeklärte Zukunftsfragen prägen die Gedanken.

Mitunter gibt es , wenn Sie mit mehreren Generationen unter einem Dach leben, auch hier Konflikte.
Es finden keine offenen Gespräche mehr statt, obwohl die Dinge ausgesprochem und geklärt werden sollten.
Ist die Hofübergabe geklärt?
Alles mündet in eine Überforderung - die Klarheit fehlt bei der Suche nach tragfähigen Lösungen oder einer Neuorientierung für die Zukunft.

Was also ist jetzt zu tun? Die Landwirtschaftskammer und der SVLFG unterstützen Sie!

Wenn nichts mehr geht – wählen Sie die Krisenhotline der SVLFG.

Hier finden Sie schnelle Hilfe: Hotline: 05 61-78 51 01 01

Diese Nummer ist mit erfahrenen Psychologen rund um die Uhr besetzt.

Hilfe bei der Landwirtschaftskammer

Wir verfügen über ein breites Netz an gut ausgebildeten Beratern. Weitere Infos dazu unter www.lksh.de/beratung

Finden Sie zurück in Ihr Gleichgewicht!

Die Kooperation mit der SVLFG richtet sich an Mitglieder der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK), die nun mit finanzieller Unterstützung der SVLFG die Beratungsleistungen der Landwirtschaftskammer in Anspruch nehmen können. Erfahrene Beratungskräfte der Kammer begleiten Unternehmerinnen, Unternehmer und Familienmitglieder durch schwierige betriebliche und familiäre Situationen.

Im Fokus steht dabei immer der Mensch und seine Gesundheit.

Bei psychischen Belastungssituationen in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau unterstützen Sie Landwirtschaftskammer und SVLFG nun gemeinsam.

Präventiv, hoffentlich bevor Sie krank werden.


Das Angebot kann im Rahmen einer Präventionsleistung durch die SVLFG nach Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen mit bis zu 10 Stunden je Beratungsmaßnahme bezuschusst werden.

Weitere Fachinformationen unter: www.svlfg.de/gleichgewicht , Tel.: 05 61-7 85-1 05 12 (Telezentrum SVLFG), gleichgewicht@svlfg.de

sowie bei Sönke Harders (sharders@lksh.de) oder Enno Karstens (ekarstens@lksh.de) von der Landwirtschaftskammer.