Gewässerschutzberatung im BG 02 „Schleswigsche Vorgeest und westliches Angelner Hügelland“

Die Inanspruchnahme ist kostenfrei

Hohe Erträge ohne Gefährdung des Grundwassers durch Nitratausträge – geht das?

In Bezug auf die Grundwasserkörper fordert die EG-WRRL die Einhaltung der sogenannten Qualitätsnorm (< 50 mg Nitrat/l). Zur Umsetzung dessen ist die Landwirtschaftskammer im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) im Beratungsgebiet „Schleswigsche Vorgeest“ inklusive der Wasserschutzgebiete Süderstapel und Rantrum (siehe Karte) beratend aktiv. Die Beratung zielt darauf ab, die Grundwasserkörper vor schädlichen Nährstoffausträgen (v.a. Nitrat) aus dem landwirtschaftlichen System, bei gleichzeitiger Realisierung des möglichen standortgegebenen Ertragspotentials, zu schützen. Um das zu erreichen, wird eine hohe Stickstoffeffizienz angestrebt, die im Rahmen der Beratungstätigkeit auf den bisher teilnehmenden Betrieben nachweislich verbessert werden konnte.

Teilnehmen können alle Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter mit Flächen innerhalb des Beratungsgebietes BG2 „Schleswigsche Vorgeest und westliches Angelner Hügelland“. Die Inanspruchnahme ist kostenfrei.

Beratungsangebot:

Einzelbetriebliche Beratung:

  • schlagspezifische Düngebedarfsermittlung- und Düngeplanung
  • Nährstoffbilanzierung nach Düngeverordnung
  • Stoffstrombilanzierung
  • Optimierung des Wirtschaftsdüngereinsatzes
  • Anlagenbezogene Beratung (Lagerraumbedarf), Wasserrechtliche Vorschriften (Siloplatten, Biogasanlagen, Oberflächenwasser)
  • Fruchtfolgeoptimierung (insbes. Winterbegrünung, Zwischenfruchanbau)
  • Grünlandmanagement

Begleitende Beratung:

  • Wirtschaftsdüngeranalysen
  • Erntegutanalysen
  • GrundnährstoffanalysenNmin-Proben, N-Tiefenprofile
  • Frischmassemethode im Winterraps, Yara-N-Testermessungen, Nitrachek, Ertragserfassung im Futterbau, Aufwuchsmessungen und Silohaufenvermessung

Allgemeine Beratungangebote:

  • Feldbesichtigungen
  • Infoveranstaltungen
  • Rundschreiben

Die Gewässerschutzberatung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie wird gefördert durch:

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