EDV-Anwendungen im Bereich Düngeplanung:
Nachweisprotokolle Winterraps und Wintergetreide:
Richterträge Winter-/Sommergetreide, Winterraps und Energiepflanzen für die Düngebedarfsermittlung
Die Düngebedarfe (N, P2O5, K2O, Mg, etc.) der einzelnen Kulturarten finden Sie in den Richtwerten für die Düngung.
Voraussetzungen:
Vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff (= 50 kg/ha N) oder Phosphat (= 30 kg/ha P2O5) mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln muss der Betriebsinhaber den Düngebedarf der Kultur für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit ermitteln.
Vorgaben zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung:
Bei der Stickstoff-Düngebedarfsermitttlung für Ackerkulturen sind folgende Einflüsse auf den zu ermittelnden Bedarf heranzuziehen (§ 4 Abs. 1 DüV):
Für Kulturarten, die auf Flächen innerhalb der N-Kulisse bewirtschaftet werden, sind von dem ermittelten N-Bedarfswert 20 % abzuziehen.
Ein bedarfsgerechter und umweltschonender Einsatz organischer Dünger stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nutzen Sie die Ergebnisse des Nitratmessdienstes der Landwirtschaftskammer für Ihr Düngebedarfsermitttlung! Weitere Informationen finden Sie hier.
N-Düngezuschläge aufgrund nachträglich eintretender Umstände nach §3, Abs. 3 Düngeverordnung:
Die Überschreitung des N-Bedarfes ist nur in Ausnahmefällen und einzelschlagspezifisch aufgrund nachträglich eintretender Umstände möglich. Die Bewertung dieser Umstände erfolgt in Schleswig-Holstein bei Winterrapsanhand der Frischmassemethode. Die Methode dient zur Optimierung der N-Düngung zu Winterraps, wobei sowohl N-Abschläge als auch N-Zuschläge Berücksichtigung finden. Im Winterrapsbereich erfolgt die Dokumentation der in der Vegetationsruhe angewendeten Frischmassemethode über ein Nachweisprotokoll.
Im Wintergetreide erfolgt die Bewertung anhand der Bestandesentwicklung (Triebe/Pflanze). Weitere Bewertungskriterien sind nicht zulässig. Im Wintergetreidebereich ist die Notwendigkeit von N-Düngezuschlägen im Bedarfsfall für betroffene Schläge/Bewirtschaftungseinheiten separat darzulegen und durch repräsentative Fotos (eindeutige Schlagzuordnung) sowie einem Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass pauschale N-Düngezuschläge nicht zulässig sind! Das Verfahren kann daher nur auf Einzelschlägen angewendet werden. Der N-Düngezuschlag ist kulturartabhängig auf maximal 15 kg N/ha, bzw. 10 % des Düngebedarfs, begrenzt. Die Auswirkungen von N-Düngezuschlägen und/oder das nicht Erreichen von Zielerträgen auf die Stickstoffbilanz sind zu berücksichtigen. Alle Angaben müssen einer Vor-Ort-Kontrolle durch das LLnL standhalten.
Weiter zu: Besonderheiten der Stickstoffbedarfsermittlung für Ackerkulturen im Herbst.
Bei der Stickstoff-Düngebedarfsermitttlung für Grünland sind folgende Einflüsse auf den zu ermittelnden Bedarf heranzuziehen (§ 4 Abs. 2 DüV):
Vorgaben zur Phosphat-Düngebedarfsermittlung:
Der Phosphat-Düngebedarf ist unter Heranziehung der folgenden Einflüsse zur ermitteln (§ 4 Abs. 3 DüV):
Hinweise zur Düngebedarfsermittlung auf Freilandgemüseflächen finden Sie hier