Düngung von Freilandgemüse

Düngung von Freilandgemüse

Gute Erträge sichern

Die erzielbaren hohen Erträge mit besonderen Qualitäten werden nur mit einer optimierten, angepassten Düngung erreicht, die auch die tatsächlichen Nährstoffentzügen einbezieht. Die Höhe der erforderlichen Düngergaben und deren Aufteilung in Grund- und Kopfdüngungen sowie der pH-Wert (Kalkung) richten sich in erster Linie nach der Kultur, dem Ertragsniveau, der N-Mineralisierung durch Ernterückstände sowie Gründüngung und Humusgehalt, der Jahreszeit (Witterungsverlauf), dem Standort (Bodenart, Humusanteil, Tongehalt) und der Bodenbeschaffenheit sowie den Ergebnissen der Bodenuntersuchung.

Nmin-Nitrachekverfahren im Gemüsebau

Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Stickstoffmenge ( Nmin ) Die nachfolgenden Ausführungen gelten zunächst für das laufende Düngejahr 2019 in Schleswig-Holstein. Bei der N-Bedarfsermittlung ist nach Düngeverordnung auch im Gemüsebereich der im Boden verfügbare Bodenstickstoff ( Nmin ) zu berücksichtigen und vom N-Bedarfswert (siehe Anlage 4, Tabelle 4 der Düngeverordnung) der jeweiligen Gemüsekultur abzuziehen. Die Berücksichtigung des verfügbaren Bodenstickstoffs erfolgt in Abhängigkeit der Fruchtart und der kulturspezifisch durchwurzelbaren Bodenschicht in drei Tiefen (0 bis 30, 30 bis 60 bzw. 60 bis 90 cm). Die bei den einzelnen Kulturen zu berücksichtigenden Probenahmetiefen und -schichten sind der Anlage 4, Tabelle 4 zu entnehmen. In der Regel ist die Ermittlung des verfügbaren Bodenstickstoffgehaltes zu Beginn des Anbaus der jeweiligen Gemüsekultur durchzuführen. Der verfügbare Stickstoffgehalt ( Nmin ) als Summe von Nitrat- und Ammoniumstickstoff kann durch betriebseigene Ergebnisse autorisierter Labore oder aus dem Nitratmessdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein übernommen werden.

Im Gemüseanbau ist zu beachten, dass beim Anbau von Gemüse nach einer Gemüsevorkultur im selben Jahr die Ermittlung des verfügbaren Bodenstickstoffgehaltes nur durch Untersuchung eigener repräsentativer Bodenproben erfolgen kann. Die nach Landesrecht zuständige Stelle hält für solche Fälle keine Nmin-Richtwerte vor. In Schleswig-Holstein kann für die Ermittlung des verfügbaren Bodenstickstoffs (Nmin) in einer Gemüsefruchtfolge nach der Ernte der ersten Gemüsekultur bzw. beim satzweisen Anbau nach der Ernte des ersten Satzes die halbquantitative Schnellmethode unter Verwendung des „Nitracheks“ genutzt werden.

Da mit dem Nitrachek jedoch nur der Nitratstickstoffgehalt des Bodens ermittelt wird, im Nmin-Wert nach Düngeverordnung (VDLUFA-Methode) auch der Ammoniumgehalt des Bodens zu berücksichtigen ist, muss eine Korrektur des mit dem Nitracheck gewonnenen Messwertes erfolgen. Dem gemessenen bzw. berechneten Bodenstickstoffwertder Nitrachekmessung sind deshalb mindestens 5 kg NH4-N hinzuzurechnen.

Die Berechnung kann anhand des angefügten Excel-Rechners erfolgen. Abweichend von den benannten Regelungen zur Ermittlung der verfügbaren Stickstoffmenge im Boden, sind für einzelne Gemüsekulturen, die in der Anlage 4, Tabelle 4 nach Düngeverordnung der vorliegenden Fachinformation Spalte 3 „N-Bedarfswerte mit „*“ bzw. mit „**“ gekennzeichnet sind, Nmin-Werte in der vierten bzw. sechsten Kulturwoche nachzuweisen. Der Nachweis des verfügbaren Stickstoffgehaltes (Nmin) im Boden kann durch betriebseigene Ergebnisse autorisierter Labore oder durch betriebseigene Ergebnisse gemäß des beschriebenen Nitrachekverfahrens erfolgen.

Bei der Anwendung des Nitracheks sind die Vorgaben zur Nmin-Probenahme zu beachten und die Analysevorschrift des Nitrachekverfahrens einzuhalten (siehe Schnellbestimmung des Nitratgehaltes im Boden). Das beschriebene Nitrachekverfahren kann nur im beschriebenen Gemüsebereich angewendet werden.

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