Lagerkapazitäten und Gülleausbringtechnik

Lagerkapazitäten

Nach §12 DüV sind folgende Lagerkapazitäten vorzuweisen:

  • Flüssige Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände: mindestens 6 Monate
  • Betriebe >3 GV/ha + Betriebe, die flüssige Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände erzeugen und über keine eigenen Ausbringungsflächen verfügen: mindestens 9 Monate
  • Festmist von Huf- und Klauentieren oder Kompost: mindestens 2 Monate

Die Berechnung der Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger kann über eine Excel-Anwendung erfolgen (bitte auf der verlinkten Seite nach unten scrollen).

LAWA-Merkblatt

Anforderungen an die befristete Feldrandlagerung von Festmist und die Bereitstellung separierter Güllen/Gärsubstrate_

Bodennahe Aufbringung auf bestelltem Acker

  • Flüssige organische oder flüssige organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff müssen auf bestelltem Acker ab dem 1.02.2020 streifenförmig auf den Boden abgelegt oder direkt in den Boden injiziert werden.
     
  • Im Falle von Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau gilt diese Vorschrift erst am dem 1.02.2025.
     

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