Der Tierhaltung kommt im ökologischen Landbau eine besondere Bedeutung zu. Dem Grundprinzip der Kreislaufwirtschaft wird in der Regel durch eine Haltung von Nutztieren im eigenen Betrieb oder in überbetrieblicher Zusammenarbeit (Futter-Mist-Kooperation) Rechnung getragen. Die Haltung von Wiederkäuern ermöglicht die Verwertung von Grünlandaufwüchsen oder von Kleegrasanteilen in Ackerbaufruchtfolgen. Bio-Schweine oder Geflügel verwerten Futtergetreide und Körnerleguminosen, aber auch den Ausputz und Reststoffe aus dem Anbau und der Aufbereitung von Konsumgetreide. Der entstehende Wirtschaftsdünger ist von hohem Wert für den Bio-Betrieb und wird zielgerichtet zur Düngung der Kulturpflanzen eingesetzt.
Tiergerechte Haltungsformen und die Fütterung mit biologisch erzeugten Futtermitteln bilden die Grundlage der Ökotierhaltung. Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau und die Richtlinien der Öko-Anbauverbände beinhalten konkrete Vorgaben für die Ausgestaltung der Haltungssysteme, zu Ausläufen und Weidegang sowie zu den zugelassenen Futtermitteln.
Die Veredelung von selbst erzeugten Futtermitteln zu Bio-Milch und -Fleisch trägt in vielen Betrieben wesentlich zur Wertschöpfung und damit zum Betriebsergebnis bei. Wir bieten hier intensive Beratung an.