Aktuell sieht man es wieder gelb blühen. Das Jakobskreuzkraut (JKK) kann für die Weidetierehaltung und Futterkonservierung ein ernstes Problem darstellen, die man nicht unterschätzen sollte. Durch ein kluges Risikomanagement sind Vergiftungen mit Leberschäden bei den Weidetieren eindämmbar.
Hintergrund: Die gefährlichen Giftstoffe im JKK sind die Pyrrolizidinalkaloide (PA). Diese Stoffgruppe gehört allgemein im Pflanzenreich zu den am weitesten verbreiteten Giften. Die PA entfalten erst in der Leber infolge der Verstoffwechselung ihre giftige Wirkung. Akutes Leberversagen nach hohen Aufnahmemengen kann die Folge sein. Selbst bei häufiger Aufnahme von geringen Mengen droht eine schleichende Leberschädigung mit Zelluntergang (Nekrose) bis hin zur Leberzirrhose und Lebertumoren sowie entsprechenden Langzeitfolgen (Leistungsrückgang, Kümmern, plötzliches Versterben durch Organversagen oder Krebs).
Problematisch ist, dass JKK-Pflanzenteile nach dem Mähen oder in Futterkonservaten schlechter von Haustieren erkannt und aussortiert werden können, da beispielsweise in Silagen der Geschmack überdeckt sein könnte. Normalerweise werden frische Pflanzenanteile im Futter, die bitter schmecken, von den Weidetieren nach einigen Probebissen gemieden. Ob der bittere Geschmack des JKK jedoch beim Trocknen oder Silieren abnimmt, da einige der Bitterstoffe chemisch sehr stabil sind, ist nicht ausreichend gesichert. Es existieren hierzu keine belastbaren Empfehlungen.
Risikomanagement
Neben den naturschutzrechtlich besonders geschützten oder ökologisch bewirtschafteten Flächen kommt es auch auf konventionell geführtem Grünland immer wieder zum Auftreten von JKK, wenn dessen Samen über Straßenränder, Bahndämme oder von Nachbarflächen mit hohem Befall eingetragen werden oder ein erstes Auftreten nicht konsequent unterbunden wurde. Dabei ist zu beachten, dass eine blühende JKK-Pflanze bis zu einige zehntausend Samen bilden kann, die vom Wind bis zu 40 m verbreitet werden können. Zudem bleiben diese Samen im Boden viele Jahre keimfähig, sodass es nach Umbruchmaßnahmen oder Narbenerneuerung zu einem erneuten Auflaufen der Altlasten kommen kann. Daher ist bei allen Maßnahmen immer ein langer Atem und eine gute Zusammenarbeit aller Nachbarn sowie von Pächtern und Verpächtern in einer betroffenen Region gefordert.
Sinnvolle Bekämpfungsmaßnahmen
Extensiv genutztes Grünland darf jedoch teilweise nicht vor dem 1. Juli gemäht werden, eine Pflegemaßnahme muss daher zeitnah erfolgen, da sich Pflanzen bereits in der Blüte befinden können.
Eine Nutzungsänderung und intensivere Pflege haben positive Effekte auf die Zurückdrängung von Jakobskreuzkraut.
Fachgerechte Entsorgung
Entfernte Pflanzen sollten fachgerecht entsorgt werden. Einzelpflanzen können in die Restmülltonne geworfen werden. Eine Entsorgung auf dem Kompost ist nicht empfehlenswert, da die Pflanzen nachreifen können. Bei größeren Mengen sollte bei den zuständigen Ämtern nach Bioabfallbehandlungsanlagen gefragt werden.
Arbeitsschutzbeim Umgang mit der Pflanze
Es ist immer zu bedenken, dass die Pflanzenstoffe nicht nur beim Verzehr, sondern auch in geringem Umfang über die Haut aufgenommen werden können. Es sollten daher immer geeignete Handschuhe getragen werden, um die eigene Gesundheit zu schützen. Langfristig wird die Ausbreitung auf intensiv geführtem Grünland vor allem durch einen guten Narbenschluss vermieden, da der Samen des JKK nur auf offenem Boden erfolgreich keimen kann. Daher kommt der Grünlandpflege nach guter fachlicher Praxis mit regelmäßiger Grasnachsaat eine hohe Bedeutung zu.
Tierschutz beachten
Ein fahrlässiger Umgang mit dieser Problematik kann einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht bedeuten. So besagt das Tierschutzgesetz, dass Tierhalter ihr Tier „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren“ müssen (§ 2) und verbietet, „einem Tier Futter darzureichen, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet“ (§ 3).
Hinweis zum Bienenschutz: Für die Honigbiene ist das Jakobskreuzkraut keine attraktive Trachtpflanze. Sie wird nur bei mangelnden Alternativen befolgen. Pyrrolizidinalkaloid belasteter Honig wird in Deutschland nur sehr selten festgestellt. Honig, welcher aus Regionen mit massiven Vorkommen von Jakobskreuzkraut stammt, kann aber belastet sein. Die von Bienen beflogene Fläche kann nicht klar abgegrenzt werden. Daher sollte ein massives Vorkommen der Jakobskreuzkrautpflanzen auch bei der Nutzung zur Honiggewinnung vermieden werden.
Futtermittelrecht einhalten
Für konserviertes Grobfutter in Form von Heu oder Silage gilt in den meisten Fällen das EU-Futtermittelrecht. Insbesondere Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 verbietet, dass „nicht sichere Futtermittel“ an Lebensmittel liefernde Tiere verfüttert werden oder anderweitig in Verkehr gebracht, also gehandelt oder weitergegeben werden. „Nicht sicher“ sind dabei vor allem Futtermittel, die die Gesundheit von Mensch oder Tier beeinträchtigen können. Somit sollten von wissentlich mit JKK belasteten Flächen keine Futterkonserven hergestellt oder eingesetzt werden. Verkäufer von belastetem Grobfutter sollten dieses bei Reklamation anstandslos zurücknehmen und derartige Chargen sachgerecht beseitigen.
und Pflanzenschutzmaßnahmen können Sie sich zudem an die Berater der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein wenden:
Nils Bols (Pflanzenschutz), Kerstin Ebke (Naturschutz), Maria Hagemann (Grünland), Landwirtschaftskammer SH
Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) hat eine kostenfreie Broschüre zum Thema Bau von Weidezäunen veröffentlicht. Darin finden sich Informationen zum Bau und Betrieb von Zäunen. Auch die Themen Schadensfall und Haftung werden in der Broschüre behandelt. Sie soll als Referenzwerk für den Bau und Betrieb von hütesicheren Zaunanlagen für Rinder, Schafe, Ziegen, im Gehege gehaltenem Wild, Schweine, Geflügel und Pferde dienen. Enthalten sind Fachinformationen zu den Grundlagen und Neuerungen des Zaunbaus und der Technik von Elektrozäunen. Darüber hinaus liefert die Broschüre Informationen zu wolfsabweisenden Zäunen bei den einzelnen Weidetierarten.
Bewirtschaftungsmaßnahmen, bei denen die Grünlandnarbe mechanisch zerstört wird, sind in bestimmten Gebieten verboten oder erfordern oft Anträge, die in der Regel beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) zu stellen sind. Aufgrund verschiedener Gebietskulissen und Schutzgebiete sowie erforderlicher Stellungnahmen von fachkundigen Beratungsstellen kann diese Antragsstellung umfangreich und speziell sein. Der Entscheidungsbaum hilft dabei, sich einen Überblick über die Bestimmungen zu verschaffen, die auf den jeweiligen Dauergrünlandflächen gelten. Sind Eingriffe, die die Grünlandnarbe zerstören, möglich und sinnvoll, unterstützt der Entscheidungsbaum dabei, sich bei der Antragstellung für Genehmigungen oder Befreiungen zurechtzufinden. Darüber hinaus sind darin Informationen zum Glyphosateinsatz auf Dauergrünland enthalten.
Grundsätzlich sollte über ein angepasstes Management und eine regelmäßige Grünlandpflege vorbeugend gehandelt und nachhaltige Wege vorgezogen werden. Sind Reparaturen der Narbe nötig oder soll die Narbenzusammensetzung geändert werden, kann dies auch mit schonenden Maßnahmen erfolgen. Nur in Ausnahmefällen sollten Teilflächen der Dauergrünlandnarbe mechanisch zerstört werden, um Schäden zu reparieren.
Dann kann die Entscheidungshilfe zum Einsatz kommen. Sie wurde komplett überarbeitet und aktualisiert und ist auf der Homepage der Landwirtschaftskammer zu finden unter:
Eine schriftliche Düngebedarfsermittlung bildet im Grünland- und Feldfutterbau den Grundstein für einen standortgerechten Nährstofffahrplan für die Düngesaison und muss vor der Düngungsmaßnahme vorhanden sein. Vor dem Hintergrund der aktuell hohen Preise für mineralischen Stickstoffdünger sollte die effiziente Ausbringung von organischen Düngern sowie die Etablierung von Leguminosen wie Klee besonders im Fokus stehen.
Nach der Düngeverordnung (DüV) muss vor dem Ausbringen von wesentlichen Nährstoffmengen (mindestens 30 kg P2O5/ha bzw. 50 kg N/ha) eine Düngebedarfsermittlung durchgeführt werden. Die schriftliche Berechnung des Bedarfes an Stickstoff (N) und Phosphor (P) muss je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit bereits vor der ersten Düngegabe von mineralischen oder organischen Düngern dokumentiert werden. Der errechnete N-Düngebedarf ist als Obergrenze zu verstehen und darf nicht überschritten werden.
Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs
Außerhalb N-Kulisse
Innerhalb N-Kulisse:
Abzüge durch standortspezifische N-Nachlieferung
Leguminosen etablieren
Wirtschaftsdünger effizient einsetzen
Phosphordüngung
Grundnährstoffe und pH-Wert bedenken
Planungstool der Landwirtschaftskammer
Direkt zu den Übersichten N-Bedarfsermittlung Grünland
Dr. Anja Reinmers,
Dr. Lars Biernat,
Landwirtschaftskammer SH
Neuer umfassender Leitfaden für Pferdegrünland
Das 90-seitige „Praxishandbuch Grünland für Pferde“ greift umfassend und praxisorientiert alle wichtigen Aspekte für die Bewirtschaftung von Pferdegrünland auf. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen dabei gleichermaßen die hohen Ansprüche an Futtergrundlage und Auslauf, als Basis für die Gesunderhaltung und Leistungsfähigkeit des Pferdes.
In verständlicher Weise werden die komplexen Zusammenhänge zwischen den Standortgegebenheiten und dem praktizierten Weidemanagement sowie deren Einflüsse auf die Pflanzenbestandsentwicklung und Futterqualität behandelt. Weiterhin werden Themen wie Pflegemaßnahmen und Düngung eingehend erläutert. Viele praktische Hinweise untermauern die Einflüsse der Pflege und Düngung zur Entwicklung und Zusammensetzung des Pflanzenbestandes. Dabei stehen die Anforderungen des Pferdes an den Grünlandbestand stets im Vordergrund.
Zunehmend gewinnt die umweltfreundliche und nachhaltige Pferdehaltung und Grünlandbewirtschaftung an Bedeutung. So hebt ein eigenes Kapitel die Beweidung von artenreichen Grünlandbeständen mit Pferden als einen wesentlichen Beitrag für die Biodiversität hervor. Allerdings können unverträgliche und giftige Pflanzenarten, Weideparasiten oder auch eine sehr ungünstige Zusammensetzung der Futterinhaltsstoffe ernährungsphysiologische und gesundheitliche Risiken wie Hufrehe für Pferde bedingen. Das Handbuch zeigt diverse Risikobereiche auf und leitet daraus Handlungsempfehlungen der Risikovermeidung ab.
Das „Praxishandbuch Grünland für Pferde“ richtet sich nicht nur an interessierte Pferdehalterinnen und Pferdehalter, sondern auch an beratend Tätige, Berufs- und Fachschulen sowie landwirtschaftliche Lohnunternehmen. Es wurde in Zusammenarbeit der Landwirtschaftskammern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie der Universitäten Göttingen und Halle erstellt.
Das Handbuch erhalten Sie für 15 €. Ihre Bestellung richten Sie an pflanzenbau@lksh.de oder 0 43 31-94 53-342.
Liesel Grün
Landwirtschaftskammer