Fördermaßnahmen und Biodiversität

Biodiversität

Im Grünland kommen deutschlandweit mehr als 2.000 Pflanzenarten vor. Ferner sind artenreiche Grünlandbestände das Nahrungs- und Bruthabitat vieler Tiere. Damit leistet Grünland einen entscheidenden Beitrag zur floristischen und faunistische Diversität.

Die Biodiversität im Grünland wird vom Standort und von der Nutzungsintensität stark beeinflusst. Bei hoher Intensität der Bewirtschaftung reduziert sich die Artenzahl, während halbintensiv und extensiv genutzte Bestände allgemein biodiverser sind und sogar teilweise seltene Pflanzen- und Tierarten beheimaten.

Eine höhere Artenanzahl bewirkt zudem, dass die Bestände auf Störungen wie z. B. Trockenheit resilienter reagieren und so auch mit dem Klimawandel und der höheren Gefahr von Extremwetterereignissen besser zurechtkommen können.

Für die Erhaltung/Verbesserung der Biodiversität sowie Umwelt- und Klimaschutz in der Landwirtschaft bestehen verschiedene gesetzlich geförderten Maßnahmen (z. B. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökoregelungen der GAP) und Vorschriften (z. B. GLÖZ-Standards der GAP).

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

AUKM sind freiwillige, geförderte Maßnahmen mit meist fünfjähriger Laufzeit.

Die Bewirtschaftungsauflagen der Maßnahmen dienen mehreren Zielen: dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel, Schutz oder Verbesserung von Umwelt und Biodiversität sowie der Schutz natürlichen Ressourcen, des Wasserhaushaltes und des Trinkwassers.  

Eine Übersicht über die AUKM für Dauergrünland sowie Ansprechpartner finden Sie hier:

DVL-Katalog

Deutscher Verband für Landschaftspflege

Landgesellschaft Schleswig-Holstein

Wertgrünland SH

Seit 2016 ist arten- und strukturreiches Grünland, aus dem sich Wertgrünland zu großen Anteilen zusammensetzt, in Schleswig-Holstein als Biotop gesetzlich geschützt. Die Flächen wurden bei der landesweiten Wertgrünlandkartierung erfasst. Kartenmaterial, auf dem ersichtlich wird wo Wertgrünlandflächen liegen, gibt es hier:

Umweltportal SH

Im Vertragsnaturschutz wird der Vertrag „Wertgrünland“ angeboten, um botanisch wertvolle Grünlandhabitate zu erhalten, zu verbessern und zu entwickeln. Gefördert werden die

a) Entwicklungspflege von arten- und strukturreichem Dauergrünland und

b) Erhaltung von arten- und strukturreichem Dauergrünland.

Neben der reinen Erhaltung eines vorhandenen Biotops ist es ebenfalls möglich, den Zustand seines Grünlandes über den Vertragsnaturschutz zum Wertgrünland mit Förderung zu transformieren.

 

Ökoregelungen

Sie stellen im Rahmen der GAP weitere freiwillige Maßnahmen dar, jedoch mit einjähriger Laufzeit. Gefördert werden konkrete Maßnahmen für Biodiversität sowie Umwelt- und Klimaschutz. Für Grünlandstandorte relevant sind folgende:

  • ÖR 1d: Altgrasstreifen und –flächen in Dauergrünland
  • ÖR 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünlands
  • ÖR 5: Extensivierung Dauergrünland auf Einzelflächen (4 Kennarten aus Kennartenliste)
  • ÖR 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel (Ackerfutter)
  • ÖR 7: Bewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten

GLÖZ-Standards

Die 9 GLÖZ-Standards müssen als Teil der GAP-Konditionalität eingehalten werden, um die Einkommensgrundstützung erhalten zu können. GLÖZ bedeutet „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“. Das Grünland betreffen folgende:

  • GLÖZ 1: Erhaltung von Dauergrünland
  • GLÖZ 2: Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren
  • GLÖZ 4: Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen
  • GLÖZ 9: Erhaltung von umweltsensiblem Dauergrünland (Natura-2000-Gebiete)