Achtung: Die reguläre Sperrfrist zur Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff endet mit Ablauf des 31. Januar.
Die reguläre Sperrfrist zur Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (z.B. Gülle, Gärrückstände, Mineral-N-Dünger) endet…
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