Hauptsatzung der Landwirtschaftskammer und das Kammergesetz
Die Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein hat in ihrer Sitzung am 23. Dezember 2020 aufgrund des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein in der Fassung vom 11. Dezember 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 496), nachstehend Gesetz genannt, ihre Hauptsatzung beschlossen.
Satzung über die Höhe der Umlage der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein vom 07. Dezember 2023 Die Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein hat am 07.12.2023 aufgrund des § 20 Abs. 1 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 2002 (GVOBl. Schl.-H. S. 28), zuletzt geändert durch Art. 24 Ges. v. 17. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S.301), folgende Satzung erlassen.
Bekanntgabe der Landwirtschaftskammer zur Gebührensatzung Die Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer hat am 7. Dezember 2023 eine neueGebührensatzung beschlossen.