Die Landwirtschaftskammer hat die Aufgabe, die Landwirtschaft, die Fischerei und die dort tätigen Menschen fachlich zu fördern, zu betreuen und zu beraten. Sie hat die Wirtschaftlichkeit der land- und fischereiwirtschaftlichen Betriebe sowie die land- und fischereiwirtschaftlichen Arbeits- und Produktionsbedingungen im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit unter besonderer Berücksichtigung von Natur und Umwelt zu verbessern. Die Beratung für Frauen aus dem Agrarbereich umfasst auch außerlandwirtschaftliche Erwerbs- und Einkommensmöglichkeiten, soweit sie einen Bezug zum land- und fischereiwirtschaftlichen Betrieb aufweisen. Sie hat für Behörden und Gerichte Gutachten zu erstellen, ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die in Landwirtschaftssachen zuständigen Gerichte und Mitglieder für die Schiedsgerichte vorzuschlagen sowie geeignete Personen als landwirtschaftliche Sachverständige anzuerkennen und zu vereidigen.