Import

Verbreitung von Schaderregern verhindern

Aufgabe der Pflanzenbeschau bei der Importkontrolle ist es, die Einschleppung und Ausbreitung von bestimmten Krankheiten und Schaderregern wirksam zu verhindern. Wer Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder sonstige Gegenstände aus einem Drittland in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verbringt, ist verpflichtet, beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer, Referat Pflanzengesundheitskontrolle, einen Antrag zu stellen. Jeder Importeur, der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Pflanzenteile, Erde oder bestimmte Kultursubstrate einführt, muss zudem beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer registriert sein.

Aber auch im Reiseverkehr und beim Einkauf von Pflanzen in nicht-EU-Ländern über das Internet sind besondere Bestimmungen für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenteilen zu beachten.