Handel in der EU

Gültige Pflanzengesundheits-VO (EU) 2016/2031 seit 14. Dezember 2019

Die EU-Pflanzengesundheitsvorschriften regeln die Verbringung und den Handel bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderer Gegenstände, die potenzielle Träger von Schadorganismen sind.

Innerhalb der EU umfassen diese Regeln:

  • Kontrollen am Produktionsort während der Vegetationsperiode und unmittelbar nach der Ernte
  • Registrierung der Pflanzenproduzenten
  • Ausstellen von Pflanzenpässen, vorausgesetzt die Bedingungen für das Innergemeinschaftliche Verbrinden werden eingehalten

 

Pflanzenpass und Registrierung

Informationen für Unternehmer, die ermächtigt sind Pflanzenpässe auszustellen

Unternehmer, die zur Ausstellung des Pflanzenpasses ermächtigt sind, müssen bestimmte Kriterien gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2019/827 erfüllen. Entsprechende Kriterien sollen den Unternehmern in Form von technischen Leitlinien im Internet zugänglich sein. Durch Beachtung dieser technischen Leitlinien wird es dem ermächtigten Unternehmer ermöglicht, die Pflanzenpässe ordnungsgemäß auszustellen. Nachfolgend sind technische Leitlinien und Vorlagen aufgeführt, die vom ermächtigten Unternehmer auf die individuellen betriebsspezifischen Gegebenheiten anzupassen sind. Die nachfolgend aufgezählten Themen sind überwiegend mit dem Online –Guide verlinkt, welcher auf der Webseite des Julius Kühn- Institutes eingestellt ist:

Informationen zum Pflanzengesundheitssystem

Schutzgebiete:

Es gibt Gebiete innerhalb der EU bzw. innerhalb eines Mitgliedstaates, die für sich einen besonderen Schutz in Anspruch nehmen, weil dort ein Quarantäneschaderreger - z. B. Feuerbrand – (noch) nicht vorkommt. Dies sind so genannte „Schutzgebiete“, in die Wirtspflanzen dieser Schaderreger nur verbracht werden dürfen, wenn sie die besonderen Anforderungen erfüllen und - nach Bestätigung durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst - gesondert auf dem Pflanzenpass gekennzeichnet sind.

EG-Qualität

Unterliegen die Pflanzen als Vermehrungsmaterial von bestimmten Arten von Obst, Zierpflanzen, Ziergehölzen und Gemüse zudem der Anbaumaterialverordnung (AGOZV, so gelten weitere Verpflichtungen und Anforderungen an die Kennzeichnung.

Ansprechpartner

  • Stephan Monien

    Grüner Kamp 15-17
    24768 Rendsburg

    Tel. +49 4331 9453-390 Mobil +49 160-7112703
    Fax +49 4331 9453-399
    smonien@lksh.de

    Koordination der Pflanzengesundheit in Schleswig-Holstein, Pflanzengesundheitskontrolle, Export, Import, IPPc-Bestimmungen zu Verpackungsholz

  • Heike Nitt

    Thiensen 22
    25373 Ellerhoop

    Tel. +49 4120 7068-207 Mobil
    Fax +49 4120 7068-212
    hnitt@lksh.de

    Pflanzengesundheitskontrollen mit den Schwerpunkten Ziergehölze und Zierpflanzen