Bewertung eines Ökokontos

Kalkulationsbeispiel für den Ausgleich eines Eingriffs

Eine Baumaßnahme versiegelt 5.000 m² einer Feuchtwiese. Dieser Eingriff ist im Verhältnis 1:1 auszugleichen. Somit muss eine Feuchtwiese in Größe von 5.000 m² neugeschaffen werden. Es findet sich ein Ökokonto, das eine solche Maßnahme (Wiedervernässung einer bislang drainierten Grünlandfläche) anbietet. Demnach werden 5.000 Ökopunkte benötigt. Mit dem Ökokontoinhaber ist dann über einen zu zahlenden Preis je Ökopunkt zu verhandeln.

 

Untere Naturschutzbehörde ist zuständig

Die zuständige Behörde für die Anerkennung von Ökokonten ist die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des jeweiligen Landkreises. Grundlage der Anerkennung ist ein Konzept, in dem die Flächen zusammengestellt und in ihrem derzeitigen Zustand beschrieben werden. Außerdem ist detailliert darzustellen, wie die einzelnen Teilflächen ökologisch aufgewertet werden sollen. Diese Maßnahmen werden mit den Mitarbeitern der UNB besprochen.

Berechnungsgrundlagen

Im Anschluss an die inhaltliche Abstimmung werden nach einem in der Ökokonto-Verordnung feststgeschriebenen Schema je nach Ausgangsbiotop unterschiedlich viele Ökopunkte erzielt. Dabei gilt, je höher die Aufwertbarkeit der Fläche, umso mehr Ökopunkte werden erreicht. Der Preis für einen Ökopunkt ist davon abhängig, welche Maßnahmen durchgeführt worden sind und wie hoch der Marktwert der Fläche ist. Die Preise sind frei verhandelbar.

Berechnungsbeispiel Ökopunkte

Derzeitiger Biotoptyp Zielbiotop Anrechnungsfaktor (F) nach VO Ökopunkte
1 ha Ackerfläche Buchenwald 1,0 10.000
1 ha Intensivgrünland Artenreiches Dauergrünland 0,8 8.000
1 ha Mesophiles Grünland Artenreiches Dauergrünland 0,67 6.700
Summe: 3 ha     24.700

Zu diesem sogenannten Basiswert an Ökopunkten können verschiedene Zuschläge hinzukommen:

  • Artenschutzzuschlag für zusätzliche Maßnahmen für den Artenschutz: 5 bis 70 %
  • Biotopzuschlag bei Schaffung eines schützenswerten Biotopes: 50 %
  • Zuschlag Lage für Maßnahmen innerhalb des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Schleswig-Holstein: 15 %
  • Gewässerstreifenzuschlag bis zu 100 %

Ein Ökopunkt entspricht einem Ausgleichsbedarf von 1 m2.