Per Gesetz muss für Eingriffe in die Natur ein Ausgleich geschaffen werden. Besteht nicht die Möglichkeit, diesen Ausgleich am gleichen Ort zu schaffen, so bietet das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) die Möglichkeit, diesen Ausgleich an anderer Stelle zu schaffen. Hierzu können entweder eigene Flächen genutzt oder Flächen angekauft werden, um die geforderte Maßnahme durchzuführen. Eine dritte Möglichkeit bietet das sogenannte Ökokonto.
Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen bieten auf eigenen Flächen Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung an. Den Ausgleichsverpflichtungen kann nachgekommen werden, indem man Maßnahmen aus solchen Ökokonten kauft.
Wir beraten Sie zu Ausgleichsflächen, Ersatzwaldflächen und Ökokonten und begleiten von der Idee über die Genehmigung bis zur Vermarktung des Ökokontos. Hierfür erstellen wir Ihnen ein Entwicklungskonzept mit Bewertung des Ökokontos. Planen Sie ein ausgleichspflichtiges Vorhaben, können wir in ganz Schleswig-Holstein den passenden Ausgleich (Ökokonten, Knickanlagen und Erstaufforstungen) vermitteln – egal ob Windpark, Einfamilienhaus oder Kreisstraße.
Ein Ökokonto kann auf allen Flächen entstehen, die ökologisch aufwertbar sind. Das heißt, es muss durch die durchzuführenden Maßnahmen ein Vorteil für die Natur ersichtlich sein. Flächen, die bereits naturnah gestaltet sind, bei denen keine ökologische Verbesserung mehr herbeigeführt werden kann, sind nicht geeignet. Geeignet sind vor allem Flächen, die in ihrer Nutzung ohne allzu starke Einbußen extensiviert werden können oder Flächen, die vollständig aus der Nutzung genommen werden sollen. Das Ökokonto stellt eine gute Alternative zum Verkauf einer Fläche dar, weil die Kosten für die Maßnahmen und der Wertverlust des Bodens gemeinsam entschädigt werden.