Ziel des Naturschutzes ist es, Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume zu erhalten. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt das Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) dar, von dem die Länder zum Teil abweichende Regelungen getroffen haben.
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind (gem. § 1 BNatSchG):
so zu schützen, dass diese auf Dauer gesichert sind.
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