Für den Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel gelten seit September 2021 folgende Einschränkungen und Verbote in Schleswig-Holstein:
Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist generell nur im Einzelfall erlaubt, wenn andere Maßnahmen nicht geeignet oder zumutbar sind. Vorab müssen alle Werkzeuge des integrierten Pflanzenschutzes (z.B. geeignete Fruchtfolge, geeignete Aussaattermine, mechanische Maßnahmen) geprüft werden. Erst wenn alternative Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen oder nicht zumutbar sind, z.B. wegen ungünstiger Witterungsverhältnisse, ist eine Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln zulässig. Dabei ist die Anwendung auf das notwendige Maß zu beschränken. Das bedeutet, dass nach Möglichkeit die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren und die Anwendung auf eine betroffene Teilfläche zu beschränken ist.
Für einen Nachweis der Notwendigkeit des Einsatzes von Glyphosat („Einzelfall; notwendiges Maß“) empfiehlt der Pflanzenschutzdienst, den Einsatz von Glyphosat anhand von Fotos und kurzen Aufzeichnungen gut zu begründen. Diese „persönliche Dokumentation“ der betrieblichen Prüfung der Voraussetzungen für eine Anwendung kann bei einer Fachrechtskontrolle, aber auch bei Anzeigen Dritter, hilfreich sein.
Ackerbau:
Auf Ackerflächen ist die Anwendung von Glyphosat zur Vorsaatbehandlung im Rahmen eines Mulch- oder Direktsaatverfahrens gegen alle Unkräuter sowie Mulch- und Ausfallkulturen möglich, sofern keine alternativen Bekämpfungsmöglichkeiten bestehen.
Die Anwendung von Glyphosat zur Vorsaatanwendung auf gepflügten Flächen oder nach der Ernte zur Stoppelbehandlung ist ausdrücklich nur zur Bekämpfung perennierender (= mehrjähriger) Unkrautarten wie Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich sowie schwer zu bekämpfender Problemungräser wie Quecke, Ackerfuchsschwanz oder Weidelgras auf betroffenen Teilflächen, sofern keine alternativen Bekämpfungsmöglichkeiten bestehen.
Auf erosionsgefährdeten Ackerflächen (Erosionsgefährdungsklassen CC-Wind, CC-Wasser1 oder CC-Wasser2 nach § 16 Absatz 2 bis 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung) ist die Anwendung von Glyphosat zur Unkrautbekämpfung einschließlich der Beseitigung von Mulch- und Ausfallkulturen möglich, sofern keine alternativen Bekämpfungsmöglichkeiten bestehen.
Die Anwendung von Glyphosat zur Sikkation vor der Ernte ist in allen Kulturen verboten.
Ein generelles Verbot der Anwendung von Glyphosat gilt in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten. Darüber hinaus ist die Anwendung von Glyphosat in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz verboten. Hierzu zählen Naturschutzgebiete, Nationalparks, nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützten Biotope.
Grünland:
Auf Grünland ist die Anwendung von Glyphosat zur Grünlanderneuerung auf betroffenen Teilflächen zulässig, wenn eine wirtschaftliche Nutzung aufgrund starker Verunkrautung oder die Futtergewinnung wegen eines Risikos für die Tiergesundheit (z.B. erheblicher Besatz mit Jakobskreuzkraut) nicht möglich ist.
Eine flächige Anwendung auf Grünland ist nur zulässig zur Vorbereitung einer Neueinsaat auf Flächen, die einer Erosionsgefährdungsklasse zugeordnet sind (CC-Wind, CC-Wasser1 oder CC-Wasser2 nach § 16 Absatz 2 bis 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung) oder auf denen eine wendende Bodenbearbeitung auf Grund anderer Vorschriften nicht erlaubt ist.
Wie auf Ackerflächen gilt auf dem Grünland ein generelles Verbot der Anwendung von Glyphosat in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten. Ebenso ist die Anwendung von Glyphosat in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz verboten. Neben Naturschutzgebieten, Nationalparken, nationale Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen sind beim Grünland zusätzlich FFH-Gebiete von diesem Verbot betroffen.
Eine Übersicht über die zugelassenen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel und ihre jeweiligen Indikationen und Anwendungsbestimmungen finden Sie auf unserer Internetseite unter den Ackerkulturen > Pflanzenschutz > Glyphosat: Link