Wirtschaftsdünger wie Gülle und Substratrest sind wesentlich an der Pflanzenernährung beteiligt und gehören in den Nährstoffkreislauf. Der Einsatz muss sich nach dem Pflanzenbedarf richten und an den Zielen des Gewässer- und Klimaschutzes orientieren. Die sich abzeichnenden Änderungen im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung nehmen diese Gedanken verstärkt auf.
Eine gravierende Änderung im Rahmen der Novellierung zeichnet sich für den Einsatz von Wirtschaftsdüngern bei der 170-kg-Regelung ab. Gilt bisher, dass die Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft jährlich auf maximal 170 kg N/ha im Betriebsdurchschnitt begrenzt ist, so wird diese Begrenzung der N-Menge zukünftig alle organischen und organisch-mineralischen Düngemittel einschließen. Diese Regelung greift dann auch für Gärreste aus pflanzlicher Biomasse, zum Beispiel aus dem Gärsubstrat Mais oder Getreide-GPS.
Die Übersicht macht deutlich, dass insbesondere in den nördlichen Kreisen des Landes viele Betriebe zukünftig mehr Wirtschaftsdünger abgeben müssen, als dies bislang schon erforderlich war. Betriebe, vorrangig in südlichen Kreisen des Landes, die viehlos wirtschaften können einen Teil ihres Nährstoffbedarfs gut mit diesem Wirtschaftsdünger decken. Um diesen Nährstoff zum optimalen Einsatzzeitpunkt verfügbar zu haben, und um den Transport zu entzerren, ist nun der Weg frei gemacht, der es den Bauämtern erlaubt, auch die Errichtung von Lagerkapazitäten auf Betrieben ohne Viehhaltung zu genehmigen.
Um diesen Nähstofftransfer zwischen Anbietern und Nachfragern zu verbessern, soll ab der nächsten Düngesaison eine Nährstoffbörse landesweit tätig werden. Wie diese genau aufgebaut ist und arbeiten soll und welche weiteren Fragen für einen gelingenden Nährstofftransfer zu klären sind, ist im Rahmen einer Artikelserie im Bauernblatt in diesem Frühjahr vorgestellt worden. Im Vordergrund stehen dabei die Senkung der Transportkosten und Verbesserung der Transportwürdigkeit, die Lagerung sowie eine optimale Anwendung im aufnehmenden Betrieb. Aber auch die Reduzierung der erforderlichen Abgabemenge bei Wirtschaftsdünger durch Senkung des P-Gehalts im Schweinefutter ist zu prüfen.