Dienstleistung der Landwirtschaftskammer
Die Landwirtschaftskammer bietet Erzeugern, Erzeugerorganisationen, Handelsfirmen und Verarbeitern die Qualitätskontrolle von Obst und Gemüse als Dienstleistung an, und zwar:
- die freiwillige Qualitätskontrolle, die beim Warenverkehr innerhalb der EU zum Tragen kommt. Hierbei handelt es sich sowohl um Frischmarktware, die nach den EU- oder UNECE-Vermarktungsnormen kontrolliert wird, als auch um Industrieware, die auf Grundlage von Spezifikationen in Anbau- und Lieferverträgen kontrolliert wird.
- die bei Exporten nach Drittländern für viele Obst- und Gemüsearten obligatorischen Qualitätskontrollen führt die Kammer als Weisungsaufgabe durch. Kontrolliert wird Frischmarktware, in der Praxis überwiegend Kopfkohl für den Export nach Osteuropa, wiederum nach EU- bezeihungsweise UNECE-Vermarktungsnormen.