Pflanzenschutzberatung

Flächen der Allgemeinheit (nach § 17 PflSchG)

Viele Bereiche des Öffentlichen Grüns werden als sogenannte "Flächen für die Allgemeinheit" definiert (nach § 17 PflSchG).

Zu den Flächen der Allgemeinheit (nach § 17 PflSchG) zählen u. a.:

  • Öffentlich zugängliche Parks und Gärten
  • Sport-, Freizeit- und Spielplätze
  • Schul- und Kindergartengelände
  • Friedhöfe
  • Funktionsflächen auf Golfplätzen
  • Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum, Verkaufs-Gewächshäuser)
  • Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Straßenbegleitgrün
  • Öffentlich zugängliche Wege und Plätze

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt hier nur in Ausnahmefällen. Vorbeugende Maßnahmen sowie biologische, biotechnische und mechanische Pflanzenschutzmaßnahmen haben daher im öffentlichen Grün besondere Bedeutung.

Sofern dennoch Pflanzenschutzmittel auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, zum Einsatz kommen sollen, müssen diese darüber hinaus speziell für diesen Bereich genehmigt sein. Genehmigte Produkte sind auf der Internetseite des BVL's hier zu finden (ganz unten im grauen Kasten "Links und Dokumente" ist ein Download - als Excel-Datei - bereit gestellt) oder auch in kategoriespezifischen Auszügen in den nachfolgenden Tabellen auf dieser Seite unten.

Für Nichtkulturland (z.B. Wege und Plätze), wo der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich verboten ist, kann im begründeten Einzelfall eine Genehmigung eingeholt werden.

Ansprechpartner

  • Claudia Willmer

    Thiensen 22
    25373 Ellerhoop

    Tel. +49 4120 7068-208 Mobil +49 151 14195207
    Fax +49 4120 7068-212
    cwillmer@lksh.de

    Pflanzenschutz im Obstbau, Öffentlichen Grün und Haus- und Kleingarten, Pflanzengesundheit überregional, PI, SE, STB, Anbaumaterial-Verordnung (Obstpflanzen)

  • Antje Frers

    Thiensen 22
    25373 Ellerhoop

    Tel. +49 4120 7068-223 Mobil +49 151 14195158
    Fax +49 4120 7068-212
    afrers@lksh.de

    Beratung zum Pflanzenschutz im Öffentlichen Grün, Garten- und Landschaftsbau, Zier- und Sportrasen, Phytopathologische Untersuchungen, Sachkundefortbildungen für Kommunen und GaLaBau-Betriebe