Mit dem Investitions- und Zukunftsprogramm des Bundes werden Neuanschaffungen im Bereich der Anwendung von Wirtschaftsdünger sowie Pflanzenschutz in den kommenden vier Jahren gefördert. Kernstück der „Bauernmilliarde“ ist mit 816 Mio. € das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“.
Hier geht es zur Richtlinie zur Investitionsförderung im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft.
Gefördert werden Neuinvestitionen für:
Landwirte können einen Zuschuss von 40 % der Investitionskosten erhalten, maximal 500.000 €. Mehrfachanträge innerhalb der vier Jahre Laufzeit sind bis zur Investitionsobergrenze von 2 Mio. € pro Landwirt sind möglich. Lohnunternehmer können je nach Mitarbeiterumfang 10 bis 20 % Zuschuss erhalten.
Anträge können ab dem 11.01.2021 bei der Landw. Rentenbank gestellt werden (nur online). Dazu sind Kostenvoranschläge einzuholen. Bei Lagerbehältern muss eine Baugenehmigung vorliegen. Ein Mindestdarlehen 60 % der förderfähigen Kosten ist über die Hausbank aufzunehmen. Die Refinanzierung erfolgt durch die Rentenbank. Der Antrag gilt als eingegangen, wenn Darlehensantrag und Zuschussantrag bei der Rentenbank eingereicht wurden.
Die Erfassung neuer Anträge wird ausgesetzt, sobald die für den jeweiligen Zeitraum vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind.
Welche Investitionen förderfähig sind ergibt sich aus einer Positivliste, die noch nicht vorliegt, dann aber auch noch nicht abschließend ist, sondern grundsätzlich erweiterbar ist.
Näheres wird auf der Webseite der rentenbank eingestellt.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Bedingungen finden Sie unter Investitionsfoerderung-Landwirtschaft-Nr. 312 und 313
Viele Antworten finden Sie unter häufig gestellte Fragen: FAQ-Investitionsprogramm-Landwirtschaft vom 10.12.20
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