Zulassung:
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Revierjäger und Revierjägerin und danach eine mindestens zweiährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Inhalte:
Die Meisterprüfung umfasst einen praktischen Teil, einen fachtheoretischen Teil, einen wirtschaftlichen und einen rechtlichen Teil sowie den Teil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.