Zulassung:
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Pferdewirt oder Pferdewirtin und danach eine mindestens zweiährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in der Pferdewirtschaft nachweist.
4. Auf Anfrage prüft die Landwirtschaftskammer vor einer verbindlichen Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang die Zulassungsfähigkeit für die Meisterprüfung.
Hierzu sind ein lückenloser Lebenslauf und Kopien aller bis jetzt vorhandenen Nachweise für berufliche Praxiszeiten in der Pferdewirtschaft einzureichen.
Das Formular für diese Prüfung und gleichzeitig für die Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang findet sich unter Service & Downloads als pdf-Dokument.
Inhalte:
Vorbereitungskurs:
Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein bietet bei ausreichender Teilnehmerzahl ab November eines Jahres einen Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung gemäß der neuen Verordnung vom 01. Januar 2016 in der Fachrichtung Pferdehaltung und Service an. Die Meisterprüfung erfolgt jeweils im Sommer des übernächsten Jahres.