Agrarservicemeister/in

Die positive Entwicklung der bundesweiten Ausbildungszahlen im Beruf Fachkraft Agrarservice hat dazu geführt, dass an drei Standorten in Deutschland eine Fortbildung zum Agrarservicemeister eingerichtet wurde.

Die Prüfung zum Agrarservicemeister richtet sich in allen Bundesländern nach der geltenden Anforderungs-Verordnung des Bundes (siehe weitere Infos).

Eine Fortbildungs-Schulung ist keine rechtliche Voraussetzung für die Meisterprüfung. Sie ist jedoch zu empfehlen, da sie optimal auf die Prüfungen vorbereitet.

Die Fortbildungskurse und –kosten sowie die Prüfungsgebühren sind je nach Veranstalter unterschiedlich und müssen dort im Detail erfragt werden.
I.d.R besteht die Möglichkeit, eine  Aufstiegsfortbildungsförderung   zu beantragen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung sind:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft Agrarservice und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
    oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
    oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

in Unternehmen des Agrarservice, des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder in vergleichbaren Unternehmen.