Die Unterbringungskosten müssen nachgewiesen werden. Der Antrag ist vor Beginn des ersten Unterrichtsblocks im Kalenderjahr, spätestens bis zum 30.11. einzureichen. Zuständig ist das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufsbildung (SHIBB). Informationen und den Antragsvordruck finden Sie hier: