Pflanzenschutzberatung Obstbau

In Schleswig-Holstein werden auf ca. 700 ha Kern- und Steinobst mit dem Schwerpunkt Apfel angebaut. Nach wie vor ist die wichtigste Pilzkrankheit im Apfel der Apfelschorf. Wichtige Schädlinge im Apfel sind der Fruchtschalenwickler, die Mehlige Apfelblattlaus, die Apfelsägewespe, Blutläuse und in zunehmendem Maße der Apfelwickler. Auf weiteren 900 ha findet der Anbau von Beerenobst mit dem Schwerpunkt Erdbeeren statt. Bei den Erdbeeren sind Mehltau, Fruchtfäulen und Anthraknose wichtige Pilzkrankheiten. Bedeutende Schädlinge sind Spinnmilben und Blattläuse. Über die Änderungen in der Zulassungs- und Genehmigungssituation sowie über spezielle Schaderreger und aktuelle Themen informiert der Obstbau-Hinweis. In Heidelbeeren oder Brombeeren sind wenig Pflanzenschutzmittel zugelassen. Für derartige Fälle sieht das Pflanzenschutzgesetz im Paragraphen § 22 Abs. 2 die Möglichkeit der Genehmigung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels im Einzelfall vor.

Kern- und Steinobstanlagen sind Dauerkulturen, die für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren aufgepflanzt werden. Dafür ist es wichtig, die Anlagen frei von Viruskrankheiten, zu halten. Die Zertifizierung von Obstgehölzen (unter anderem mit Hilfe der Virustestung) dient diesem Ziel.

Basierend auf den Daten der Wetterstation des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holsteins finden Sie während der Vegetationsperiode die Prognosenmodelle zum Auftreten von Apfelschorf (Prognosmodell nach Dr. Welte) und relevanten Schaderregern (Temperatursumme).

Ansprechpartner

  • Claudia Willmer

    Thiensen 22
    25373 Ellerhoop

    Tel. +49 4120 7068-208 Mobil +49 151 14195207
    Fax +49 4120 7068-212
    cwillmer@lksh.de

    Pflanzenschutz im Obstbau, Öffentlichen Grün und Haus- und Kleingarten, Pflanzengesundheit überregional, PI, SE, STB, Anbaumaterial-Verordnung (Obstpflanzen)

  • Jan Runge

    Thiensen 22
    25373 Ellerhoop

    Tel. +49 4120 7068-216 Mobil +49 0170 6111612
    Fax
    jrunge@lksh.de

    Pflanzenschutz im Obstbau, Pflanzenberatung, Versuchswesen, Schaderregerüberwachung, Genehmigungen § 22 (2), Pflanzengesundheit (innergemeinschaftlich) und Anbaumaterial-Verordnung Erdbeerjungpflanzen, Beerenobst