Mindestkriterien müssen erfüllt sein

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein berät landwirtschaftliche Unternehmer/innen, die ein Melkhus als neuen Erwerbszweig aufbauen möchten. Sie hat Mindestkriterien wie ein einheitliches Design, Größe, Hygienestandards usw. erarbeitet, die überprüft werden und bei Erfüllung dazu berechtigen, das Logo zu führen.

Weitere Beratungsschwerpunkte sind:

  • Praxisnahes Unternehmenskonzept und Wettbewerbsanalyse
  • Betriebsindividuelle Rentabilitäts-und Kostenanalyse auf Basis von Kenndaten
  • Finanzierung und mögliche Förderprogramme, zum Beispiel über die zuständige AktivRegion.
  • Betriebsgenehmigungen


Eine Förderung des Projekts kann über die zuständige AktivRegion erfolgen.

Ansprechpartner