Die Landwirtschaftskammer ehrt Arbeitnehmer/innen, die langjährig hauptberuflich 25, 40 oder 50 Jahre in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft oder des Gartenbaus tätig waren.
Für die Berufs- und Branchenverbundenheit wird eine Ehrenurkunde sowie eine Sachprämie überreicht.
25 Jahre -> Sachprämie im Wert von 150 €
40 Jahre -> Sachprämie im Wert von 250 €
50 Jahre -> Sachprämie im Wert von 300 €
Pro Jahr können drei Arbeitnehmer/innen mit Urkunde und Sachprämie im Wert von 250 € von der Landwirtschaftskammer für außerordentliche Leistungen geehrt werden. Ausgezeichnet wird:
Anmeldefrist für alle Ehrungsanträge für außergewöhnliche Leistungen ist der 15. September des laufenden Jahres.