Die Landwirtschaftskammer (LKSH) schließt über ihrem Plan ab und mehr als 4 Mio. Euro werden investiert in die Zukunft. Vizepräsident Hans-Caspar Graf zu Rantzau sagt: „Die Aufgabe der Landwirtschaftskammer, technisch ganz vorne mit dabei zu sein, zwingt uns zu investieren, die Herausforderungen in unserer Gesellschaft sind riesig.“ Dazu zählt der Umbau der Tierhaltung sowie auch die Investition in moderne Lehr- und Ausbildungseinrichtungen wie das Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp sowie das Forstzentrum Bad Segeberg.
Dank der Übernahme der Pensionslasten und einer erfolgreichen Arbeit der Kammermitarbeiterinnen und Mitarbeiter beendet die Landwirtschaftskammer das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von knapp 2.3 Mio. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde genehmigt. Vorstand und Geschäftsführung wurden entlastet.
Der Wirtschaftsplan 2025 sieht Einnahmen in Höhe von ca. 40,8 Mio. Euro vor. Diese generieren sich jeweils etwa zu einem Drittel aus der Umlage, Erlösen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und öffentlichen Zuwendungen für die Weisungsaufgaben des Landes und der Zielvereinbarung. Bei den Ausgaben sind die Personalkosten mit rund 25,4 Mio. Euro der größte Anteil. Sonstiger betrieblicher Aufwand und die Materialkosten liegen bei rund 12,3 Mio. Euro. Der Wirtschaftsplan schließt voraussichtlich mit einem positiven Ergebnis von knapp 1,6 Mio. Euro ab. Die Deputierten stimmten dem positiven Wirtschaftsplan 2025 zu.
Umlageneuberechnung wegen Kammergesetzänderung auf Grundsteuerwert
Die Mitglieder der Hauptversammlung beschlossen die Anpassung der Umlagesatzung wie folgt. Das Kammergesetz ist dazu geändert worden, aufgrund der Grundsteuerreform war eine Anpassung auf den Grundsteuerwert nötig geworden. Statt zuvor auf Basis des Einheitswertes, wird die Umlage nun auf Basis des Grundsteuerwertes vom Finanzamt erhoben. Dabei gilt nun nach Beschluss:
(1) Die Kammerumlage wird zum Jahr 2025 auf 1.15‰ (Promille = 1,15 von tausend)
des ermittelten Grundsteuerwertes erhoben.
(2) Es wird ein Kammergrundbeitrag von 20 Euro für jeden Betrieb oberhalb der
Kleinstbemessungsgrenze erhoben.
Hans-Caspar Graf zu Rantzau sagte: „Die Neuberechnung der Umlage resultiert aus dem neuen Erhebungsverfahren auf Basis der Grundsteuer. Die Planung der LKSH fußt auf einem Modell, bei dem die Höhe der Grundsteuer noch unbekannt ist. Die vom Finanzausschuss gefundene Lösung wird vom Vorstand einstimmig mitgetragen.“
Dr. Klaus Drescher, Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer betonte: „Aufgrund der Grundsteuerreform musste eine neue Promille-Zahl gefunden werden. Diese Findung gestaltete sich schwierig, da verlässliche Zahlen bis kurz vor der Kammerhauptversammlung nicht vorlagen.“ Es sei ein Ringen gewesen, weil es für die Betriebe unklar sei, wie hoch der Beitrag tatsächlich ausfallen dürfte, da die Grundsteuerbescheide überwiegend noch nicht verschickt worden seien.
Die Hauptversammlung beschloss weiter die:
Investition in Melkroboter in Futterkamp
Die Investition in vier Automatische Melksysteme (AMS) und die dazugehörigen Umbaumaßnahmen wurde genehmigt.
Vizepräsident, Hans-Caspar Graf zu Rantzau sagte: „Wir können nur dann als Landwirtschaftskammer erfolgreich sein, wenn wir Fortschritt zeigen, das zwingt uns zu investieren. Personal ist wie in der Landwirtschaft auch in der Landwirtschaftskammer ein knapper Faktor.“ Futterkamp kann nun 2025 in 4 automatische Melksysteme nebst baulichen Anlagen investieren. Die Investitionskosten betragen 1,4 Mio. Euro (brutto).
Weiter beschloss die Hauptversammlung den
Bau einer Multifunktionshalle für die Ausbildung in der Forstwirtschaft
Die Ausbildung in der Forstwirtschaft ist für das ganze Bundesland konzentriert am Standort Bad Segeberg zusammengefasst. Um den Anforderungen in der Aus-, Fort-, und Weiterbildung und auch Beratung in Zukunft weiter gerecht zu werden, ist der Bau einer Multifunktions-halle im Sinne einer modernen Ausbildung erforderlich. Die Kosten dieser Maßnahme werden auf maximal 1,8 Mio. € taxiert, wovon rund 50 % über das SHIBB gefördert werden könnten. Dazu ist eine Rückübertragung des dafür vorgesehenen Grundstücks in einer Größe von 2.550 m² von der Deula Schleswig-Holstein GmbH auf die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein aber erforderlich. Dem hat die Hauptversammlung zugestimmt.
Verkauf des Gebäudes Hademarschen beschlossen
Hans-Caspar Graf zu Rantzau machte deutlich, dass es ein Einschnitt sei, den Schulstandort in Hademarschen aufzugeben. Es sei aber weder die Entscheidung der LKSH, noch liege diese Entscheidung im Einflussbereich der Kammer. Die Kammer sei nur Vermieter des Grund und Bodens nebst Gebäuden. Die Schülerzahlen seien im Bereich Hauswirtschaft in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen, daher sei es aus Sicht der Verantwortlichen verständlich, den Standort aufzugeben. Denn das gesamte System funktioniere nur, wenn es ausreichend viele Schüler oder Schülerinnen gebe. „Für uns als Kammer scheint zudem ein Verkauf alternativlos“, so der Vizepräsident der Landwirtschaftskammer.
Die Deputierten der Hauptversammlung stimmten dem Verkauf zu sowie den Vorstand zusammen mit der Geschäftsführung zu bevollmächtigen, die Verkaufsverhandlungen und Verkaufsabwicklung für die Hauswirtschaftsschule Hanerau-Hademarschen durchzuführen.
Neue Gesichter in den Kammer-Fachausschüssen
Es wurden von der Hauptversammlung neue Mitglieder in 5 Fachausschüssen gewählt:
Fachausschuss für das Forstwesen:
Imke Bunk, Kölln-Reisiek
Prüfungsausschuss:
Heiko Finck, Köhn
Fachausschuss für den ökologischen und konventionellen Gartenbau:
Joachim Weitzel, Tornesch
Fachausschuss für den ökologischen und konventionellen Ackerbau:
Matthias Möller, Struvenhütten
Fachausschuss für Arbeitnehmerberatung:
Simon Andresen, Flensburg
Hintergrund: Aufgabe der Landwirtschaftskammer laut Kammergesetz
Die Landwirtschaftskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat laut Kammergesetz die Aufgabe, die Landwirtschaft, die Fischerei und die dort tätigen Menschen fachlich zu fördern, zu betreuen und zu beraten. Sie hat die Wirtschaftlichkeit der land- und fischereiwirtschaftlichen Betriebe sowie die land- und fischereiwirtschaftlichen Arbeits- und Produktionsbedingungen im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit unter besonderer Berücksichtigung von Natur und Umwelt zu verbessern. Die Landwirtschaftskammer ist allein fachlichen Aspekten verpflichtet und politisch neutral. Die Landwirtschaftskammer finanziert sich zu je einem Drittel aus der Umlage, wirtschaftlicher Tätigkeit und Öffentlichen Mitteln.
Hintergrund: Organe der Landwirtschaftskammer
Die Organe der Landwirtschaftskammer sind die Hauptversammlung, der Vorstand, der Präsident/in und der Geschäftsführer/in. Die Arbeit der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein wird vom Ehrenamt gelenkt. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten/in, einem Vizepräsidenten/in als Vertreter der Arbeitgeber und einem Vizepräsidenten/in als Vertreter der Arbeitnehmer/innen. Höchstes Beschlussorgan der Landwirtschaftskammer ist die Hauptversammlung. Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein ist als landwirtschaftliche Selbstverwaltung ein unabhängiges Dienstleistungsunternehmen für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, die Fischerei und den ländlichen Raum. Selbstverwaltung bedeutet, dass der Berufsstand eigenverantwortlich die Geschicke und Angelegenheiten seiner Landwirtschaftskammer (Hauptversammlung, Vorstand, Fachausschüsse, Repräsentanten) regelt.
Hintergrund: Wie ist die Lage der Betriebe in der Landwirtschaft:
Die Buchführungsergebnisse der landwirtschaftlichen Betriebe in Schleswig-Holstein (Wirtschaftsjahr 2023/24) zeigen nach einem recht erfolgreichen Vorjahr einen deutlichen Einkommensrückgang: Während die Erlöse für Milch und Schlachtrinder aktuell eine positive Entwicklung verzeichnen, bleiben die Aussichten für Getreide und Raps weiterhin verhalten. Auch die Preise auf dem Schweinemarkt sind zuletzt gesunken. Zudem herrscht Unsicherheit: Der zu-nehmend unberechenbare Witterungsverlauf sowie internationale Krisen führen zu schwer kalkulierbaren Preisschwankungen bei landwirtschaftlichen Produkten. Die Bedeutung des Risikomanagements wächst. Auf diese Situation rüstet sich die Landwirtschaftskammer mit Ihrem Kerngeschäft der Aus- und Weiterbildung, Beratung und mit einem zukunftsfähigen Lehr- und Versuchswesen, Wissenstransfer in die Praxis und einer modernen Öffentlichkeitsarbeit. Bürokratie und regulatorische Auflagen stellen trotz einiger Erleichterungen weiterhin eine Belastung für die Betriebe dar. Lösungen für mehr Nachhaltigkeit und verbessertes Tierwohl lassen sich jedoch nicht kostenfrei umsetzen. Gleichzeitig stehen Verbraucher unter Druck. Hohe Lebenshaltungskosten und die wachsende gesamtwirtschaftliche Unsicherheit schmälern den Spielraum für höhere Lebensmittelpreise. Eine fortschrittlich gut aufgestellte, starke Beratungsorganisation wie die Landwirtschaftskammer wird mehr denn je gebraucht.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Daniela Rixen, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Tel.: 0 43 31-94 53-109, drixen@lksh.de