Im Rahmen der Förderung des Vorhabens „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ aus Mitteln des GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 der Bundesrepublik Deutschland werden Seminare, Lehrgänge, Arbeitskreise, Workshops und Coachings durch die Europäische Union (ELER) und das Land Schleswig-Holstein (MLLEV) gefördert.
Die geförderten Veranstaltungen sollen insbesondere einen Beitrag leisten zur
Die Förderung kommt den förderfähigen Teilnehmenden indirekt zu Gute, da sie nur eine verminderte Teilnahmegebühr zu tragen haben. Verpflegungs- und Unterkunftskosten sind nicht förderfähig.
Der Wissenstransfer und die Informationsmaßnahmen richten sich an Teilnehmende aus der Agrarwirtschaft (inkl. Gartenbau) und der Forstwirtschaft.
Begünstigte Teilnehmende sind:
- Auszubildende,
- Betriebsinhaber,
- mitarbeitende Familienangehörige i. S. des ALG,
- angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (familienfremd),
- Ausbilderinnen und Ausbilder anerkannter Ausbildungsbetriebe.
Sie müssen zumindest einem der folgenden Wirtschaftsfelder angehören oder eine Tätigkeit in folgenden Bereichen aufnehmen wollen:
- der Agrarwirtschaft (inkl. Gartenbau),
- der Forstwirtschaft,
- eines Unternehmens im ländlichen Gebiet, das Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Urproduktion der zuvor genannten Wirtschaftsfelder anbietet (Lohnunternehmen, Maschinenringe, Beratungsringe, Betriebshilfsdienste etc.).
Voraussetzung bei den Auszubildenden ist, dass die angebotenen Veranstaltungen nicht Teil einer staatlich geregelten Berufsausbildung sind.
Sofern die Mindestteilnehmerzahl der begünstigten Teilnehmenden erreicht ist können auch Personen von außerhalb Schleswig-Holstein und sonstige Personen (z. B. Fachschullehrer, sonstige Bedienstete aus dem öffentlichen Dienst, andere „Private“ etc.) an einer geförderten Veranstaltung teilnehmen.
Die ausgewiesenen Teilnahmebeiträge beinhalten
Um eine passende Weiterbildungsförderung schneller zu finden, bietet die Fachkräfte Initiative des Landes Schleswig-Holstein einen Fördernavigator an, der durch Fragen zu den entsprechenden Möglichkeiten führt: weiterbilden-sh.de/foerdernavigator/
Voraussetzungen:
Deutscher Staatsangehöriger
EU-Bürger oder andere ausländische Bürger
Vorqualifikation:
abgeschlossene Erstausbildung, Praxiszeit,
Bachelor, Studienabbrecher, Abiturienten mit Berufspraxis
Weitere Informationen:
Investitionsbank Schleswig-Holstein Gartenstraße 9
24103 Kiel
Tel.: +49 431 99 05-4444
www.ibank-sh.de
www.aufstiegs-bafög.info
Berufsabsolventen mit einer Note besser als 1,9 werden von der Landwirtschaftskammer jeweils im November aufgefordert, sich bis zum 15. Dezember eines Jahres für ein Stipendium des Bundes-Bildungsministeriums zu bewerben. Im Einzelfall ist auch eine Aufnahme als Stipendiat aufgrund einer besonders begründeten Empfehlung der Berufsschule oder des Arbeitgebers möglich. Die wenigen Stipendiumsplätze zur Förderung junger Berufstätiger werden paritätisch entsprechend der Anzahl der Auszubildenden in den einzelnen Grünen Berufen vergeben. Zum Jahresanfang wird das Auswahlverfahren durchgeführt.
Diese Stiftung wird durch mehrere Agrarverbände getragen und fördert ebenfalls junge Berufstätige, auch nach einem Hochschulabschluss. Das Höchstalter beträgt 35 Jahre. Der Notendurchschnitt des Berufs- oder Fachschulabschlusses oder der Meisterprüfung muss 2,0 oder besser sein. Eine Aufnahme ist auch bei einer Teilnahme an einem Bundesentscheid eines Berufswettbewerbes oder bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit in führender Funktion in einer landwirtschaftlich-berufsständischen Organisation o. ä. möglich.
Gefördert wird die Teilnahme an berufsbezogenen, von der Stiftung anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 3.600 €. Auch die Förderung von Auslandspraktika ist möglich. Informationen sind erhältlich bei der
Stiftung für Begabtenförderung der Deutschen Landwirtschaft e.V.
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: +49 30 31904214
Stiftung.begabtenfoerderung@bauernverband.net
www.stiftung-begabtenfoerderung-agrar.de
Während der beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Maßnahme kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewährt werden. Gefördert werden:
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe ist abhängig vom Gesamtbedarf (Lebensunterhalt, Fahrkosten, sonstige Aufwendungen) für die Ausbildung oder die berufsvorbereitende Maßnahme und dem anzurechnenden Einkommen (Auszubildende/r, Ehepartner, Eltern), wenn die BAB für die Ausbildung gewährt wird.
Verfahrensweg: Beratung und Antragstellung bei der Berufsberatung der örtlichen Agentur für Arbeit.
Berufsausbildungsbeihilfe: Informationen der Agentur für Arbeit
Für junge Menschen unter 25 Jahre, die Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden und die über die regional zuständigen Arbeitsagenturen bis zum 30. September eines Jahres noch nicht vermittelt werden konnten, gibt es die Möglichkeit, an einer Einstiegsqualifizierung teilzunehmen.
Die Einstiegsqualifizierung ist ein Praktikum von 6 bis 12 Monaten Dauer, in dem der und die Jugendliche lernt, sich auf ein Berufsleben einzustellen und vorzubereiten. Die Vermittlung erfolgt über die regional zuständige Arbeitsagentur. Der aufnehmende Betrieb kann finanziell gefördert werden.
Nach Beendigung des Praktikums stellt der Betrieb dem/der Jugendlichen ein Betriebliches Zeugnis aus und von der Landwirtschaftskammer erhält er/sie ein Zertifikat.
4 Fachrichtungen stehen zur Auswahl: Landwirtschaft, Gartenbau, Pferdewirtschaft, Hauswirtschaft
Durch das am 01.05.2015 in Kraft getretene Programm „Assistierte Ausbildung“ (AsA) können benachteiligte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe vor Beginn der Ausbildung und/oder während der betrieblichen Berufsausbildung kontinuierlich unterstützt werden. Ziel ist, auch leistungsschwächeren jungen Menschen einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen.
Auszubildende können unter anderem durch sozialpädagogische Begleitung, Stützunterricht und Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung bzw. bei der Konfliktbewältigung gestärkt werden. Auch für Ausbilder/-innen gibt es Angebote, zum Beispiel durch gezielte Beratung und Coaching. Die assistierte Ausbildung ist kein Sonderweg, sondern eine Begleitung in der regulären betrieblichen Berufsausbildung.
Die Maßnahmen zur assistierten Ausbildung beginnen zum Ausbildungsjahr 2015/2016. Mit der Durchführung der Maßnahmen werden Maßnahmenträger/Bildungsanbieter beauftragt. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.
Ansprechpartner ist für Jugendliche bzw. deren Eltern die örtliche Berufsberatung, für Betriebe der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder die Arbeitgeber-Hotline +49 800 4555520.
Informationen der Agentur für Arbeit Assistierte Ausbildung (AsA) | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)