Das neue Förderprogramm des Landes gilt für Auszubildende, deren Wohnort und Ausbildungsbetrieb in Schleswig-Holstein liegt und die eine Landesfachklasse oder Bezirksfachklasse der Berufsschule mit Blockunterricht besuchen.
Die Unterbringungskosten müssen nachgewiesen werden. Der Antrag ist vor Beginn des ersten Unterrichtsblocks im Kalenderjahr, spätestens bis zum 30.11. einzureichen. Zuständig ist das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufsbildung (SHIBB). Den Antragsvordruck und die Richtlinie finden Sie unter hier:
schleswig-holstein.de - Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung - Zuschüsse zur Unterbringung bei Blockunterricht (schleswig-holstein.de)