Nach der novellierten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) muss ab dem 1. August 2021 jedem Schwein zu jeder Zeit Zugang zu organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterialien gewährt werden. Doch was bedeutet diese Vorgabe im Detail? Wie können schweinehaltende Betriebe die Anforderungen praxisgerecht erfüllen? Womit müssen Betriebe von behördlicher Seite rechnen? Diese und weitere Fragen sollen in dem Workshop beantwortet werden. Die Teilnehmer sind eingeladen, vorab Fotos und Zeichnungen von Ihren Stallungen zur Verfügung zu stellen, um dann gemeinsam in der Gruppe über praktische Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Programm:
Ort: Seminarraum der Bau-und Energielehrschau im Lehr- und Versuchszentrum (LVZ) Futterkamp
10:00 Uhr
Begrüßung und Beginn der Veranstaltung, Janna Fritz, LKSH Tierwohlmultiplikatorin Netzwerk Fokus Tierwohl
10:15 Uhr
Erläuterungen zu der novellierten TierSchNutztV, Gunnar Schuldt, Schweinespezialberatung Schleswig-Holstein
10:45 Uhr
Workshop mit Praxisbeispielen: Teilnehmer diskutieren Umsetzungsmöglichkeiten in ihren Betrieben zu den Ausführungshinweisen, Austausch Gunnar Schuldt und Workshop-Teilnehmer
12:15 Uhr
Mittagspause
13:00 Uhr
Fortsetzung der Diskussion und Stallrundgang
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Teilnahme inklusive Verpflegung ist kostenlos.
Anmeldung bis zum 14. Juli bei der Autorin unter Tel.: 0 43 81-90 09-46 oder jfritz@lksh.de.