Allein in Rheinland-Pfalz bewilligte die BLE im Jahr 2023 zusammen rund 228 Hektar neue Rebflächen. Davon entfielen rund 195 Hektar zusätzliche Rebfläche auf das Anbaugebiet Rheinhessen. Laut Statistischem Bundesamt wuchsen im Jahr 2022 in diesem größten Weinanbaugebiet Deutschlands auf 27.312 Hektar Keltertrauben, gefolgt vom Anbaugebiet Pfalz mit 23.698 Hektar.
Im Antragszeitraum (01.01. bis 28.02.) hat die BLE insgesamt 2.713 gültige Anträge für Neuanpflanzungen erhalten. Davon konnten 2.698 Anträge genehmigt werden.
Die Verteilung der genehmigten Flächen auf die Bundesländer gestaltet sich 2023 wie folgt:
| genehmigte Fläche (in Hektar) |
Rheinland-Pfalz | 228,04 |
Baden-Württemberg | 16,07 |
Bayern | 11,79 |
Sachsen-Anhalt | 7,69 |
Mecklenburg-Vorpommern | 7,29 |
Sachsen | 5,99 |
Nordrhein-Westfalen | 5,95 |
Niedersachsen | 5,23 |
Brandenburg | 4,99 |
Schleswig-Holstein | 3,67 |
Hessen | 2,97 |
Thüringen | 1,55 |
Saarland | 1,01 |
Gesamt | 302,24 |
Weitere rund 17,22 Hektar entfallen auf Landweingebiete und Gebiete ohne geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.).
Hintergrundinformationen
Nach dem Weingesetz dürfen in Deutschland jährlich maximal 0,3 Prozent der bepflanzten Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden, um das Marktgleichgewicht aus Angebot und Nach-frage zu erhalten. Stichtag ist jeweils der 31. Juli.
Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich in erster Linie nach der Lage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität haben Flächen mit über 30 Prozent Hanglage, dann folgen Flächen mit 15 bis 30 Prozent Hangneigung. Antragsteller, die weniger als 50 Prozent der beantragten Fläche erhalten haben, können die genehmigte Fläche innerhalb eines Monats zurückgeben. Dies war 2023 bei 64 Genehmigungen über insgesamt rund 8,5 Hektar der Fall.
Weitere Informationen unter www.ble.de/pflanzrechte-wein
Auszug aus pm BLE