Die Europäische Kommission hat zur Stützung der Wirtschaft auch für Fischereiunternehmen Kleinbeihilfen von maximal 35.000 Euro je Betrieb ermöglicht. Zu deren Umsetzung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen getroffen, die BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewährt vor diesem Hintergrund im Rahmen der verfügbaren Ausgabemittel Kleinbeihilfen mit dem Ziel, die deutsche Fischereiwirtschaft auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und damit einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung zu leisten.
Die Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine vom 21. Juni 2022 (PDF, 273 KB, Nicht barrierefrei) regelt Art und Umfang der Kleinbeihilfen sowie die Beihilfeberechtigung und Auszahlungsbedingungen. Die BLE ist für die Durchführung und Abwicklung dieser Maßnahme zuständig.
Weitere Informationen
Den Antrag, die rechtlichen Grundlagen, den Kontakt und weitere Informationen gibt es hier: www.ble.de/kleinbeihilfe-fischerei