Die häufigsten Fragen und Antworten die im Rahmen der Beratung rund um das Düngerecht auftreten sind in Absprache mit dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) sowie dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) zusammengefasst. Neue Fragen und Antworten sind unter anderem:
1.Müssen Betriebe innerhalb der N-Kulisse eine andere Lagerkapazität für Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost vorhalten, als Betriebe außerhalb der N-Kulisse?
JA! Die Lagerkapazität von Festmist von Huf- oder Klauentieren, sowie von Kompost für Betriebe deren Flächen vollständig innerhalb der N-Kulisse liegen, beträgt mindestens 3 Monate. Betriebe, deren Flächen nicht oder nur teilweise in der Nitratkulisse liegen haben eine Lagerkapazität von mindestens 2 Monaten vorzuhalten.
2. Kann eine Gründüngungszwischenfrucht (mit <50 % Leguminosenanteil und ohne Nutzung) im Frühjahr mit Wirtschaftsdüngern gedüngt werden?
Auf bestelltem Ackerland dürfen flüssige Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Gärreste nach Ende der Sperrfrist im Falle von bestelltem Ackerland ausschließlich streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Dies gilt auch für Flächen mit im Herbst bestellten Zwischenfrüchten. Somit ist eine streifenförmige Aufbringung in moderater Höhe zu vitalen Zwischenfrüchten (kein Ausfallgetreide!) möglich, sofern nach Düngebedarfsermittlung für die nachfolgende Sommerung ein Düngebedarf ableitbar ist.
Eine Breitverteilung in den Zwischenfruchtbestand ist nur möglich, sofern eine unverzügliche Einarbeitung innerhalb von einer Stunde (Neu ab 01. Februar 2025) erfolgt und sich die Aussaat der Folgekultur mit einem N-Düngebedarf zeitnah (innerhalb von 7 Tagen) anschließt. Eine Zwischenfrucht kann daher beispielsweise nicht bereits im Februar breitverteilt gedüngt und umgebrochen werden, wenn erst bedeutend später bspw. ein Silomais angesät werden soll.
Weitere Fragen und Antworten zur streifenförmigen Aufbringung auf Dauergrünland, Grünland und mehrschnittigen Feldfutterbau, Düngeaufzeichnungen und weiteren Themenberiechen sind unter folgendem Link einzusehen: https://www.lksh.de/landwirtschaft/duengung/duengung-erlaubt-sperrfristen/haeufig-gestellte-fragen-faq
Hanna Makowski, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein