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TierHaltKennzG – Haltungsform melden!

Alle Tierhalterinnen und Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind aufgefordert, ab sofort die Haltungsform ihrer Tiere dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) mitzuteilen. Dies ergibt sich aus dem Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (TierHaltKennzG).

Die Haltungsform von Tieren soll ab sofort dem MLLEV mitgeteilt werden. Foto: Dr. Sophie Diers, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Die offizielle Pressemitteilung des MLLEVs und das entsprechende Formular zur Mitteilung finden Sie unter folgendem Link:

https://tinyurl.com/28788kmr