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SVLFG bezuschusst Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung

Seit dem 1. März läuft die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.

Ein breitkrempiger Sonnenhut schützt vor schädlicher UV-Strahlung. Foto: unsplash

Sonnenschutz im Einheitslook muss nicht sein. Es gibt eine Vielzahl von modernen und gleichzeitig zweckmäßigen Kopfbedeckungen, die im Arbeitsalltag vor UV-Strahlung schützen. Die SVLFG fördert den Kauf solcher und weiterer Sonnenschutzprodukte, darunter auch Kühlkleidung. Im Einzelnen sind dies:

ProduktbezeichnungMaximalförderung

Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Kühlshirts)

Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz

Sonnenschutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)

50%, max. 800 Euro

Werden mehrere Produkte gekauft, beträgt die Förderung einmalig bis zu 800 Euro für die zusammengerechneten Kaufbeträge. Die Produkte können daher auch gemischt werden. Neben der Maximalförderung ist die Fördersumme auf höchstens 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrages begrenzt. Die Produkte dürfen erst nach der Förderzusage gekauft werden. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30.11.2025.

Informationen hierzu finden sich auch unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.

Wichtige Voraussetzung
Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen dort ab 1. März, 12 Uhr, zur Verfügung.

Die SVLFG empfiehlt, sich rechtzeitig zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de