Innerhalb der N-Kulisse beginnt die Sperrfrist für die Düngung mit N-haltigen Düngemitteln von Grünland, Dauergrünland und mehrjährigen Feldfutterbau am 01. Oktober. Außerhalb der N-Kulisse beginnt die Sperrfrist dieser Kulturarten am 01. November.
Eine detaillierte Übersicht zu den Sperrfristen außerhalb und innerhalb der N-Kulisse ist hier https://www.lksh.de/landwirtschaft/duengung/duengung-erlaubt-sperrfristen/ zu finden.