Ein Schnitt nach der Ernte ist unzulässig und bußgeld- sowie cross compliance-bewehrt. Daher sollten Betriebe den Rückschnitt, der vielleicht für den nächsten Sommer angestanden hätte, nun rechtzeitig bis Ende Februar einplanen, wenn die Bodenverhältnisse es zulassen. Dabei ist zu beachten, dass der seitliche Rückschnitt nur bis auf einen Meter Abstand zum Knickfuß bis in eine Höhe von vier Metern vorzunehmen ist. Nach dem Rückschnitt ist ein dreijähriger Ruhezeitraum am Knick einzuhalten. Details zum Thema Rückschnitt können unterhttps://www.lksh.de/landwirtschaft/umwelt-und-gewaesserschutz/naturschutz/knickpflege/ eingesehen werden.
Für weitere Beratung steht der Fachbereich Umwelt und Gewässerschutz der LK zur Verfügung. Anfragen können unter knick@lksh.de gestellt werden.
Kerstin Ebke, Landwirtschaftskammer