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Schulung am 24.05.2022: tierschutzgerechtes Nottöten von Schweinen

Der Schulung beinhaltet die Darlegung der Methoden und deren kritischen Punkte bei der Nottötung von Schweinen. Das Seminar dient ausschließlich der Vertiefung und Aktualisierung der Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes für die Nottötung von Schweinen.

Für die Notschlachtung von Schweinen ist der nötige Sachverstand erforderlich. Foto: Landwirtschaftskammer SH

Das Seminar vermittelt nicht den Sackundenachweis nach § 4 Abs. 1a des Tierschutzgesetzes und § 4 Abs. 2 der Tierschuz-Schlachtverordnung. Für die fachgerechte Ausführung der Nottötung im schweinehaltenden Betrieb ist der Tierhalter verantwortlich.

08.00 Uhr
Beginn der Veranstaltung

R. Thomsen Neuer Kamp 1, 25548 Kellinghusen, Schulungsraum
Theoretische Schulung, 
Dr. Dyrba, bsi Schwarzenbek

  • Indikation und Entscheidungskriterien Nottötung/-schlachtung
  • Transportfähigkeit
  • Betäubung von Schweinen mit dem Bolzenschuss
  • Betäubung und Tötung von Schweinen mit elektrischem Strom
  • Betäubung und Tötung von Ferkeln mit Kohlendioxid
  • Betäubung von Ferkeln mit dem stumpfen Schlag
  • Korrekter Einsatz von Tötungsverfahren
    • Entblutung [für stumpfen Schlag, Bolzenschuss]
    • Auslösung von Herzkammerflimmern
    • Mechanische Zerstörung des Gehirns [für Bolzenschuss]
  • Rechtliche Grundlagen
  • Gerätedemonstration
  • Schriftliche Erfolgskontrolle

12.15 Uhr                  
Mittagspause

13.00 Uhr                  
Praktische Demonstration am Schlachthof
Betäubung und Tötung von Schweinen mit elektrischem Strom sowie Entblutung

16.00 Uhr                  
Ende der Veranstaltung

Die Teilnehmeranzahl ist auf 18 Personen begrenzt.

Overalls, Schuhüberzieher und Kopfbedeckung werden vor Ort gestellt.

Vor Schulungsbeginn ist ein tagesaktueller COVID-19 Test oder ein Impfnachweis vorzuweisen. Die Teilnahme inkl. Verpflegung ist kostenlos.

Bitte senden Sie den Anmeldebogen mit dem von Ihnen gewünschten Schwerpunktthema bis Montag, den 20.05. an Janna Fritz unter jfritz@lksh.de oder per Fax an 04381 9009 8

Bei Fragen melden Sie sich bei Janna Fritz unter 04381 9009 46