Gesamt Schleswig-Holstein ist nun offiziell frei von der Rinderseuche „Bovinen Virusdiarrhoe (BVD)“. Die BVD ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Rindern zu schweren Erkrankungen führen kann. Nachdem der Großteil des Landes bereits zum 30. September 2023 die BVD-Freiheit erlangt hatte, wurde aktuell von der EU einem entsprechenden Antrag des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) für die BVD-Freiheit des Kreises Rendsburg-Eckernförde stattgegeben. Somit gilt nun das gesamte Bundesland als „frei von BVD“.
„Das ist eine gute Botschaft in Bezug auf die Rindergesundheit bei uns im Land. Dieser Erfolg ist eine Gemeinschaftsleistung. Ich bedanke mich bei allen Tierhalterinnen und – haltern, den praktizierenden Tierärztinnen und -ärzten, den Veterinärbehörden, dem Landeslabor und den Verbänden. Mit Ihrem intensiven und konsequenten Einsatz bei der BVD-Sanierung in den letzten Jahren ist es uns nun gelungen, den offiziellen Status `frei von BVD` zu erreichen“, sagte Landwirtschaftsminister Schwarz.
Der Tilgungserfolg der letzten Jahre und die nun erfolgte Anerkennung als BVD-freie Region ermöglichen eine langfristige Verbesserung der Rindergesundheit. Dies ist unter anderem durch die Einforderung von Handelsgarantien beim Transport von Rindern aus nicht BVD-freien EU-Mitgliedstaaten und Regionen nach Schleswig-Holstein möglich. Eine Einstallung von Rindern aus nicht BVD-freien Regionen darf nur erfolgen, wenn spezielle Untersuchungs- und ggf. Quarantäneanforderungen eingehalten werden. Generell dürfen nur ungeimpfte Tiere in rinderhaltende Betriebe eingestallt werden. Um eine Einschleppung aus nicht BVD-freien Regionen zu verhindern, sollten Tierhalterinnen und -halter beim Zukauf die Vorlage entsprechender Untersuchungsergebnisse einfordern.
Um eine Erlangung und nun Aufrechterhaltung der BVD-Freiheit gewährleisten zu können, müssen u.a. 99,8 Prozent aller Betriebe und 99,9 Prozent aller Rinder als frei von BVD gelten. Hierfür ist es auch weiterhin erforderlich, dass jedes neugeborene Kalb fristgerecht innerhalb der ersten 30 Lebenstage auf BVD untersucht wird.
Hintergrund:
BVD ist bereits seit 2011 mit Inkrafttreten der „Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus“ bundesweit bekämpfungspflichtig. Seither konnten große Sanierungserfolge erzielt werden. Im Rahmen des seit 2021 geltenden neuen EU-Tiergesundheitsrechts (Animal Health Law) ist es erstmals möglich, EU-weit anerkannte Tilgungsprogramme für BVD zu etablieren und unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben die Freiheit von der Rinderseuche zu erreichen. Schleswig-Holstein stand seit Juli 2022 unter dem BVD-Tilgungsprogramm. Dadurch wurden weitere Erfolge in der Tilgung ermöglicht.
Das BVD-Virus wird durch direkten Kontakt der Rinder untereinander oder indirekt über kontaminiertes Futter, Wasser oder Gerätschaften übertragen. Besonders gravierend ist eine Infektion des Fetus in der Gebärmutter trächtiger Tiere. Die Folgen können Aborte, die Geburt missgebildeter oder lebenslang infizierter Kälber sein.
Bereits seit Oktober 2020 hat es keine Ausbrüche mehr in den nun als BVD-frei gelisteten Kreisen und kreisfreien Städten gegeben. Zudem wurde die Anzahl der BVD-freien Tiere und Betriebe deutlich gesteigert. Als weitere Voraussetzung zur Erlangung der BVD-Freiheit wurde die Impfung gegen BVD in diesen Kreisen und kreisfreien Städten verboten. Hintergrund des Impfverbots ist es auch, eine Neuinfektion mit der Seuche schneller erkennen zu können.
pm MLLEV