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Schlachtschweinekurse reduziert

Schlachtbetriebe beklagen schwierige Fleischgeschäfte, Änderungen der Basispreise für Schlachtschweine halten sich mittlerweile in Grenzen.

Foto: LKSH

Die Erlöse für Schlachtschweine stehen aktuell unter Druck. Die Vorjahreslinie wird bereits deutlich unterschritten. Foto/Quelle: Karsten Hoeck, LKSH

Zum Jahresbeginn lag der Vereinigungspreis bei 2,0 €/kg Schlachtgewicht (SG). Bis Ende Februar stieg die Notierung auf 2,20 €/kg SG. Dort verblieb der Kurs bis Mitte Juni. Dann setzte wieder Preisdruck ein. Bis zum 7. August gab der Kurs auf 2,00 €/kg SG nach. Die Schlachtbetriebe begründen den Preisrückgang mit einer ruhigen Nachfrage nach Schweinefleisch durch die laufende Ferienzeit. Die Nachfrage nach Grillartikeln vom Schwein hat sich in den Sommermonaten erhöht, es fehlt jedoch der Absatz der übrigen Fleisch- und Wurstartikeln. Dazu wird in der Ferienzeit weniger Ware an die Gastronomie und an die Kantinen abgesetzt. Die hiesigen Fleischvermarkter verweisen dabei zusätzlich auf günstige Fleischimporte aus den EU-Nachbarländern.

In Dänemark liegen die Basispreise im Schweinehandel schon seit Monaten deutlich unter dem hiesigen Niveau. Dabei läuft der Handel mit lebenden Schweinen bislang problemlos. Das aktuelle Angebot wird stetig vermarktet. Die Schlachtbetriebe sind um eine stetige Auslastung bemüht. Es können keine flexibel einsetzbaren Schlachtkolonen mehr eingesetzt werden. Daher sind Kürzungen der Schlachtmengen nur schwer umsetzbar. Die rote Seite hat daher in den letzten Wochen versucht, durch die Kürzung von Zuschlägen und durch Änderungen der Abrechnungsmasken Preisdruck aufzubauen.

Reduzierte Schweinebestände haben bereits seit Ende 2022 dazu geführt, dass sich die Erlöse im Schlachtschweinehandel über der Marke von 2,0 €/kg SG halten können. Entsprechend erreichten auch die Preise für Mastferkel ein vergleichsweises hohes Niveau. Auch für die jetzt verkauften Mastschweine sind hohe Ferkelpreise angefallen. Damit reichen die aktuellen Erlöse nicht aus, um alle Kosten in der Schweinemast zu bezahlen.

Karsten Hoeck, Landwirtschaftskammer Schleswig.Holstein